Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit
der EURO 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 133/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 6. Juli 2008 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Außerkrafttreten ereignet haben. Paragraph 4, Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 6. Juli 2008 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Außerkrafttreten ereignet haben.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2009
Dokumentnummer
NOR40097737