Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung der Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 52/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Text
ARTIKEL 6
Mittel für Unterstützungsausgaben in Verbindung mit dem EEF
(1) Die Mittel des EEF decken die Kosten für Unterstützungsmaßnahmen ab. Die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii und Artikel 1 Absatz 5 genannten Mittel beziehen sich auf Kosten, die in Verbindung mit der Programmplanung und Durchführung des EEF anfallen und die nicht zwangsläufig durch die Strategiepapiere und die mehrjährigen Richtprogramme gemäß der Durchführungsverordnung auf die in Artikel 10 Absatz 1 Bezug genommen wird, gedeckt sind.
(2) Mit den Mitteln für Unterstützungsausgaben können die Kosten abgedeckt werden, die verbunden sind mit:
Maßnahmen zur Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und Evaluierung, die für die Programmierung und Ausführung der von der Kommission verwalteten Mittel des EEF;
der Verwirklichung seiner Ziele durch wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Entwicklungspolitik, Studien, Sitzungen, Informationsmaßnahmen, Sensibilisierung, Fortbildung und Veröffentlichung und
Computernetzen für den Informationsaustausch und sonstigen Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der Kommission bei der Verwaltung des EEF gegebenenfalls entstehen.
Sie dienen auch der Deckung von Ausgaben, die am Sitz der Kommission und in den Delegationen in Verbindung mit der administrativen Unterstützung anfallen, die bei der Verwaltung der im Rahmen des AKP-EG Partnerschaftsabkommens und des Assoziationsbeschlusses finanzierten Maßnahmen zu leisten ist.
Sie sind nicht für die Kernaufgaben des Europäischen Öffentlichen Dienstes, d.h. das fest angestellte Personal der Kommission, bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2013
Dokumentnummer
NOR40097743