Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BIFIE-AR-Aufwandersatzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 140/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 466 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Text
Vergütung des Aufwandes des oder der Vorsitzenden des Aufsichtsrates
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Der Ersatz der Aufwendungen, die dem oder der Vorsitzenden des Aufsichtsrates des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) aus Anlass der Ausübung seiner oder ihrer Funktion erwachsen, wird pauschaliert und mit 250 € monatlich festgelegt.
(2)Absatz 2,Der Anspruch auf Ersatz gemäß Abs. 1 besteht ab dem Monatsersten, der dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bestellung zum Vorsitzenden oder zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates folgt. Der Anspruch auf Ersatz endet mit Ablauf des Monats, in dem der Vorsitz im Aufsichtsrat endet.Der Anspruch auf Ersatz gemäß Absatz eins, besteht ab dem Monatsersten, der dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bestellung zum Vorsitzenden oder zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates folgt. Der Anspruch auf Ersatz endet mit Ablauf des Monats, in dem der Vorsitz im Aufsichtsrat endet.
(3)Absatz 3,Ist der oder die Vorsitzende länger als einen Monat an der Ausübung seiner oder ihrer Funktion verhindert, ruht der Ersatz von dem auf den Beginn dieses Zeitraumes folgenden Monatsersten bis zum Letzten des Monats, in dem der oder die Vorsitzende seine oder ihre Tätigkeit wieder aufnimmt.
(4)Absatz 4,Dem oder der Vorsitzenden des Aufsichtsrates gebührt weiters als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung seiner oder ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld von 250 € je Sitzung, höchstens jedoch für vier Sitzungstermine je Kalenderjahr.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2020
Dokumentnummer
NOR40097849