Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen - Revision
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 136/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2007,
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. Juni 2001 zur Annahme der Neufassung des Europäischen Patentübereinkommens
DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, gestützt auf die Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente, insbesondere auf Artikel 3, auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts, nach Stellungnahme des Ausschusses „Patentrecht“, BESCHLIESST:
Artikel 1
Die nachstehend genannten Rechtstexte in der durch die Revisionsakte vom 29. November 2000 geänderten Fassung erhalten die im Anhang zu diesem Beschluß wiedergegebene Fassung:
1. Europäisches Patentübereinkommen
2. Protokoll zur Auslegung des Artikels 69 EPÜ
3. Personalstandsprotokoll
4. Zentralisierungsprotokoll
Artikel 2
Dieser Beschluß tritt mit dem Inkrafttreten der revidierten Fassung des Europäischen Patentübereinkommens nach Artikel 8 der Revisionsakte in Kraft.
Geschehen zu München am 28. Juni 2001
Für den Verwaltungsrat
Der Präsident
Roland GROSSENBACHER
ANHANG zum Beschluß des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001
(Anm.: es folgt die konsolidierte Fassung des 1. Europäischen Patentübereinkommens)Anmerkung, es folgt die konsolidierte Fassung des 1. Europäischen Patentübereinkommens)