Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
ab 26.09.2008 — BGBl. II Nr. 159/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 16 heute26.09.2008 BGBl. II Nr. 159/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Batterienverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 159 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

26.09.2008BGBl. II Nr. 159/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

5. Abschnitt
Sammel- und Verwertungssysteme und Koordinierung

Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Hersteller von Geräte- oder Fahrzeugbatterien haben
    1. Ziffer eins
      ihre Verpflichtung zur Rücknahme gemäß Paragraph 10, oder Paragraph 13, durch Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem zu erfüllen und
    2. Ziffer 2
      die Verpflichtungen gemäß den Paragraphen 5, Absatz eins und 2, 7 Absatz eins, 9, Absatz 3, 14, Absatz 2, 22, Absatz eins, Ziffer 6, 24, Absatz eins und 25 Absatz eins, je Sammel- und Behandlungskategorie gesamthaft an ein dafür genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Geräte- oder Fahrzeugaltbatterien vertraglich zu überbinden,
    wodurch die entsprechenden Verpflichtungen auf den Betreiber des Systems übergehen.
  2. Absatz 2,Hersteller von Industriebatterien können die Verpflichtungen gemäß den Paragraphen 5, Absatz eins und 2, 7 Absatz eins und 15 Absatz eins, je Sammel- und Behandlungskategorie gesamthaft an ein dafür genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Industriealtbatterien vertraglich überbinden, wodurch die entsprechenden Verpflichtungen auf den Betreiber dieses Systems übergehen.
  3. Absatz 3,Hersteller und Eigenimporteure haben dem jeweiligen Sammel- und Verwertungssystem entsprechende Prüfrechte, insbesondere über die von ihnen in Verkehr gesetzten Massen an Batterien, einzuräumen.

Schlagworte

Sammelsystem, Gerätebatterie

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20005815

Dokumentnummer

NOR40098388