Kurztitel
Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 160/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2008,
Text
§ 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit während der Fußball-Europameisterschaft UEFA EURO 2008 dürfen in der Zeit vom 2. Juni 2008, 00.00 Uhr, bis 1. Juli 2008, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zur Republik Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden. Paragraph eins, Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit während der Fußball-Europameisterschaft UEFA EURO 2008 dürfen in der Zeit vom 2. Juni 2008, 00.00 Uhr, bis 1. Juli 2008, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zur Republik Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.