Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftlage – Austausch von Informationen und Daten (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 72/2008 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 214/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 214 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Artikel 2
Begriffe und Abkürzungen
(1)Absatz eins,Für die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe sind die Begriffsbestimmungen des Artikels 1 des Abkommens maßgeblich.
(2)Absatz 2,Die im Rahmen dieser Vereinbarung und ihren Anhängen verwendeten spezifischen schweizerischen Begriffe werden in runden Klammern (...) und die entsprechenden österreichischen Ausdrücke in eckigen Klammern [...] angegeben.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019
Dokumentnummer
NOR40098986