Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
23.05.2008
Außerkrafttretensdatum
23.08.2018
Unterzeichnungsdatum
22.10.2007
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 70/2008
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 30. Jänner bzw. 21. Mai 2008 (eingelangt am 23. Mai 2008) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 23. Mai 2008 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 30. Jänner bzw. 21. Mai 2008 (eingelangt am 23. Mai 2008) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 23. Mai 2008 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt,
in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen deren beiden Staaten weiter zu fördern,
in dem Wunsch, die erfolgreiche Zusammenarbeit im Finanzbereich zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR30006505