Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 6 – Verwendung der Kredite
Die gewährten Kredite sind zum Ankauf von österreichischen Kapitalgütern und damit verbundenen Dienstleistungen für Entwicklungsprojekte in der Arabischen Republik Ägypten heranzuziehen, wobei Kapitalgüter und damit verbundene Dienstleistungen nicht-österreichischer Herkunft bis zu 30% einbezogen werden können.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40099122