Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Interventionsbutter-Verordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 228/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 154/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Kennzeichnung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Kartons müssen zusätzlich zu den Angaben, die in den in § 1 genannten Rechtsakten angeführt sind, auf einer Seitenfläche mit folgenden Angaben in deutlich sichtbarer, leicht lesbarer und unverwischbarer Schrift versehen sein; die Mindestbeschriftungsgröße beträgt 20 mm:Die Kartons müssen zusätzlich zu den Angaben, die in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten angeführt sind, auf einer Seitenfläche mit folgenden Angaben in deutlich sichtbarer, leicht lesbarer und unverwischbarer Schrift versehen sein; die Mindestbeschriftungsgröße beträgt 20 mm:
Kennnummer der Betriebsstätte der Herstellung;
die Nummer der Butterung (Partie);
die laufende Nummer der Kartons je Partie, wobei diese Nummer durch eine auf der Palette angebrachte Palettennummer ersetzt werden kann.
Die Kartons müssen so gestapelt sein, dass die beschriftete Seitenfläche sichtbar ist.
(2)Absatz 2,Die Kennnummer der Betriebsstätte und die Kennnummer des Herstellers/der Herstellerin werden anlässlich der Zulassung von der AMA zugeteilt.
(3)Absatz 3,Die Angabe des Datums der Einlagerung der Butter im Interventionskühlhaus kann unterbleiben, wenn das Interventionskühlhaus ein Register führt, in dem die erforderlichen Angaben am Tag der Einlagerung eingetragen werden.
(4)Absatz 4,Die Herstellungs- und Einlagerungsdaten sind nach Tag, Monat und Jahr offen anzugeben.
(5)Absatz 5,Eine Butterung umfasst die Buttermenge, die beim Butterfertigungsverfahren in einem Fertigungsgang oder beim kontinuierlichen Verfahren einer durchgehenden Produktion einer Butterungsmaschine entspricht.
Schlagworte
Herstellungsdatum
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2010
Dokumentnummer
NOR40099865