Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Butterabsatz-Verordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 229/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
2. Abschnitt
Verkauf von Interventionsbutter zu reduzierten Preisen und Gewährung von Beihilfen für Butter, Butterfett und Rahm zur Herstellung von Backwaren, Speiseeis und anderen Lebensmitteln
Begriffsbestimmungen
§ 3.Paragraph 3,
Im Sinne dieses Abschnitts ist
Hersteller/in, wer Butterfett oder Milchfett herstellt oder Butter, Butterfett oder Rahm kennzeichnet,
Verarbeiter/in, wer Butter, Butterfett oder Rahm zu Zwischen- oder Enderzeugnissen oder wer Zwischenerzeugnisse zu Enderzeugnissen verarbeitet,
zugelassene/r Hersteller/in oder Verarbeiter/in, wer nach den in § 1 genannten Rechtsakten eine Zulassung erhalten hat,zugelassene/r Hersteller/in oder Verarbeiter/in, wer nach den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten eine Zulassung erhalten hat,
Kleinverarbeiter/in, wer höchstens die in den in § 1 genannten Rechtsakten angeführten Mengen kauft und die dafür verlangte Verpflichtungserklärung abgibt,Kleinverarbeiter/in, wer höchstens die in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten angeführten Mengen kauft und die dafür verlangte Verpflichtungserklärung abgibt,
Kleinverkäufer/in, wer als letzte/r Wiederverkäufer/in höchstens die in den in § 1 genannten Rechtsakten angeführten Mengen kauft und die dafür verlangte Verpflichtungserklärung abgibt,Kleinverkäufer/in, wer als letzte/r Wiederverkäufer/in höchstens die in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten angeführten Mengen kauft und die dafür verlangte Verpflichtungserklärung abgibt,
Beteiligte/r, wer an einer in § 1 genannten Maßnahme als unmittelbar Begünstigte/r, zugelassene/r Hersteller/in oder Verarbeiter/in oder Erwerber/in von Butter, Milchfett, Butterfett, Rahm, Zwischen- oder Enderzeugnissen gewerbsmäßig teilnimmt.Beteiligte/r, wer an einer in Paragraph eins, genannten Maßnahme als unmittelbar Begünstigte/r, zugelassene/r Hersteller/in oder Verarbeiter/in oder Erwerber/in von Butter, Milchfett, Butterfett, Rahm, Zwischen- oder Enderzeugnissen gewerbsmäßig teilnimmt.
Schlagworte
Zwischenerzeugnis
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2015
Dokumentnummer
NOR40099892