Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 73/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
18 Kundmachungswesen; 29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Text
Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien 1 (BGBl. III Nr. 178/1998, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 82/2007) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien 1 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1998,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2007,) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.
_______________________
1 Die Vereinbarung wird auch in den Anlagen (siehe Anlage 1) veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019
Dokumentnummer
NOR40100288