Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Laßnitzhöhe 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 264/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 75/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 162,10 bis km 167,62 auf der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR40100359