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Anl. 1/12

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/12 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 12

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                        Anlage A.1.2

              LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLER

                           (einjährig)

                        I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

A.   Pflichtgegenstände          Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

1.   Religion                         40                  (III)

2.   Wirtschaft und Recht            160                   III

3.   Mitarbeiterführung und

      –ausbildung                      40                   III

4.   Angewandte Informatik            80                    I

5.   Betriebstechnik                 200                    I

6.   Technologie                     160                    I

7.   Tischlerkonstruktionen          200                    I

8.   Stilkunde                        40                   III

9.   Konstruktionsübungen            240                    I

10.  Werkstätte und

      Produktionstechnik *2)          280                   IV

____________________________________________________________________

      Gesamtstundenzahl              1440

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

B.   Freigegenstände             Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

      Deutsch und Kommunikation        40                   (I)

      Englisch                         40                   (I)

      Angewandte Mathematik            40                   (I)

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Tischler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung im Bereich des Tischlergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen (einschließlich Bautischlerei, wärme- und schalltechnischer Grundlagen) und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
  • Strichaufzählung
    eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler verfügen über folgende technischen Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Herstellung von Möbel- und Raumausstattungen,
  • Strichaufzählung
    Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei,
  • Strichaufzählung
    Mitwirkung in der Konstruktion und Planung von Produkten des Möbel- und Innenausbaues,
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Tischlereimaschinen und -geräten,
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler insbesondere befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Tischlerei relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Technologien kennen und die daraus resultierenden Anwendungen auswählen können;
  • Strichaufzählung
    Bauarten, Wirkungsweise, Handhabung und Wartung der im Fachgebiet gebräuchlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Gesetze und Normen kennen und anwenden.

Lehrstoff:

Holz und Holztechnologie:

Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;

Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;

Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).

Furniere und Platten:

Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.

Kunststoffe:

Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der

verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.

Leim- und Klebertechnologie.

Oberflächentechnik:

Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.

Sonderwerkstoffe:

Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:

Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.

  1. Ziffer 7
    TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die für die Praxis erforderlichen Konstruktionen hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Alternativen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen und Kenntnisse der facheinschlägigen Normen einbeziehen.

Lehrstoff:

Möbelbau:

Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

Bautischlerarbeiten:

Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.

Innenausbau:

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.

8. STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Wesenszüge und Sachvokabular der Möbelstile kennen und bei den Aufgaben der Praxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    typische Formenelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilrichtungen:

Altertum bis beginnende Neuzeit im Überblick; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Möbelbaues und der Raumkunst.

  1. Ziffer 9
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    räumliche Zusammenhänge und Inhalte erfassen können und mit den im Fachgebiet üblichen Projektionsmethoden darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Entwurfsskizzen und Werkzeichnungen sowie Raumausstattungsvorschläge erstellen können.

Lehrstoff:

Elemente:

Zeichengeräte und -techniken, Normen, Planerstellung, -bemaßung

und -beschriftung.

Darstellung und Schrift:

Linien, Flächen und einfache Körper; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Skizzieren; Blockschrift, Schriftbild; einfache Fachpläne; computergestützte Darstellungstechnik.

Pläne:

Fertigungs- und Detailskizzen und -zeichnungen; Innenräume (menschliche Maße, Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf);

Wohnbereich (Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung im Innenraum;

Bestandsaufnahme und Dokumentation).

Perspektive:

Grundlagen, Konstruktionsmethoden.

  1. Ziffer 10
    WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche

Abrechnung, Dokumentation.

Möbeltischlerei:

Holzkonstruktionen, Formverleimung, Massivmöbel, furnierte Möbel; Kunststoffverarbeitung; Grundbegriffe des Drechselns; Intarsien, Restaurieren, Oberflächenbehandlung.

Bautischlerei:

Fensterbau, Außen- und Innentüren; Boden-, Wand-, Deckenkonstruktionen.

CNC-Technik (nach Gegebenheit):

Programmierung, Anwendung, organisatorische Unternehmensintegration.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Unternehmensführung, Bautischlerei,
Möbelausstattung, Möbelausbau, Tischlereigerät, Hardware,
Bildungsaufgabe, Werkstoff, Furnierherstellung, Furniervorbereitung,
Furnierlagerung, Furnierverarbeitung, Leimtechnologie, Dämmstoff,
Handwerkzeug, Zerspananlage, Verbrennungsanlage, Sitzmöbel,
Liegemöbel, Türkonstruktion, Wandverkleidung, Wärmeschutz,
Schallschutz, Brandschutz, Zeichentechnik, Planbemaßung,
Planbeschriftung, Fertigungsskizze, Detailszeichnung,
Fertigungszeichnung, Raumfunktionserfordernis, Wartungsaufgabe,
Instandhaltungsaufgabe, Bearbeitungsmöglichkeit,
Sicherheitsvorschrift, Außentür, Bodenkonstruktion, Wandkonstruktion

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100408