Rechtstracker.at

Anl. 1/14

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/14 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 14

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                        Anlage A.1.4

            LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR STREICH- UND

                   SAITENINSTRUMENTENERZEUGER

                          (einjährig)

                        I. STUNDENTAFEL *1)

        (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

A.   Pflichtgegenstände          Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

1.   Religion                         40                  (III)

2.   Wirtschaft und Recht            160                   III

3.   Mitarbeiterführung und

      –ausbildung                      40                   III

4.   Angewandte Informatik            80                    I

5.   Betriebstechnik                 200                    I

6.   Technologie                     160                    I

7.   Instrumentenkonstruktionen      200                    I

8.   Stilkunde                        40                   III

9.   Konstruktionsübungen            240                    I

10.  Werkstätte und

      Produktionstechnik *2)          280                   IV

____________________________________________________________________

      Gesamtstundenzahl              1440

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

B.   Freigegenstände             Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

      Deutsch und Kommunikation        40                   (I)

      Englisch                         40                   (I)

      Angewandte Mathematik            40                   (I)

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion und Fertigung von Streich- und Saiteninstrumenten sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Gerätschaft zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie und Instrumentenkonstruktion. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie
  • Strichaufzählung
    eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Herstellung von Streich- und Saiteninstrumenten,
  • Strichaufzählung
    Konstruktion und Planung von Produkten des Streich- und Saiteninstrumentenbaues,
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger insbesondere befähigt werden, - praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den für den Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in der Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Siehe Anlage A.1.2.

  1. Ziffer 7
    INSTRUMENTENKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die für den Instrumentenbau relevanten Konstruktions- und Fertigungstechniken hinsichtlich Ästhetik, Materialauswahl, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der musikalischen Akustik kennen und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägige Instrumentenkunde historisch und organologisch beherrschen.

Lehrstoff:

Konstruktionslehre:

Aufbau und Konstruktionstechniken handelsüblicher Chordophone, deren Besaitung und Stimmung, traditionelle und alternative Fertigungstechniken.

Akustik:

Schwingungslehre, Harmonielehre, Stimmung und Temperierung, oszillierende Körper, Audiophysiologie, Schallmessung und Auswertung.

Material- und Werkstoffkunde:

Holztechnologie und Tonholz (Einschnitt und Lagerung, Ver- und Bearbeitung); Halbfabrikate; Saitentechnologie; Qualitätskontrolle.

Oberflächentechnologie:

Wachse, Öle, Harze, Farbstoffe, Lösungsmittel; Schleif- und Poliermittel, Verarbeitungstechniken und Hilfsmittel.

Instrumentenkunde:

Entstehungsgeschichte, Aufbau, klangliche und ästhetische Merkmale.

8. STILKUNDE

Siehe Anlage A.1.2.

9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Siehe Anlage A.1.2.

  1. Ziffer 10
    WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe Anlage A.1.2.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Streichinstrumentenerzeuger, Mitarbeiterausbildung,
Unternehmensführung, Streichinstrument, Hardware, Bildungsaufgabe,
Konstruktionstechnik, Materialkunde, Verarbeitung, Schleifmittel

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100410