Rechtstracker.at

Anl. 1/22

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/22 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 22

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2008 sowie

hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 2,).

Text

                                                        Anlage A.2.2

           LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE KUNST UND GESTALTUNG

                           (zweijährig)

                         I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden             Lehrver-

A.    Pflichtgegenstände          Klasse       Summe   pflichtungs-

                                 1.      2.                gruppe

____________________________________________________________________

1.    Religion                  40      40      80        (III)

2.    Wirtschaft und Recht      40      40      80         III

3.    Materialkunde und

       Technologie               80      80     160         III

4.    Technologie der

       Medien *2)                40      40      80          I

5.    Kunstgeschichte           80      80     160         III

6.    Zeichnen und Malen        80      80     160         (V)

7.    Atelier und Produktion   120     120     240         IV

       Pflichtgegenstände der

       Ausbildungszweige        400     400     800

____________________________________________________________________

       Gesamtstundenzahl        880     880    1760

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden           Lehrver-

B.1.  Pflichtgegenstände des

       Ausbildungszweiges für   Klasse          Summe   pflichtungs-

       Malerei                  1.      2.              gruppe

____________________________________________________________________

1.1   Darstellung und

       Komposition              120     120     240     III

1.2   Akt *3)                  200     200     400     IV

1.3   Kopf                     80      80      160     IV

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden           Lehrver-

B.2.  Pflichtgegenstände des

       Ausbildungszweiges für   Klasse          Summe   pflichtungs-

       Bildhauerei              1.      2.              gruppe

____________________________________________________________________

2.1   Gestaltung und

       Formgebung               40      40      80      III

2.2   Akt *3)                  200     200     400     IV

2.3   Atelier und Produktion   160     160     320     IV

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden           Lehrver-

B.3.  Pflichtgegenstände des

       Ausbildungszweiges für

       Metallgestaltung         Klasse          Summe   pflichtungs-

                                1.      2.              gruppe

____________________________________________________________________

3.1   Gestaltung und

       Formgebung               80      80      160     III

3.2   Entwerfen                160     160     320     III

3.3   Atelier und Produktion   160     160     320     IV

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden           Lehrver-

B.4.  Pflichtgegenstände des

       Ausbildungszweiges für

       Keramische Formgebung    Klasse          Summe   pflichtungs-

                                1.      2.              gruppe

____________________________________________________________________

4.1   Gestaltung und

       Formgebung               80      80      160     III

4.2   Entwerfen                160     160     320     III

4.3   Atelier und Produktion   160     160     320     IV

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden           Lehrver-

C.    Freigegenstände          Klasse          Summe   pflichtungs-

                                1.      2.              gruppe

____________________________________________________________________

       Deutsch und

       Kommunikation            40      -

       Englisch                 -       40

       Angewandte Mathematik    40      -

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

*2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich Anatomie.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung sind schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramischen Formgebung zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Materialkunde und Technologie, Technologie der Medien, Kunstgeschichte, Zeichnen und Malen sowie die einschlägigen Vertiefungen in den alternativen Schwerpunkten. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Entwurf und mediengerechter Gestaltung sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über die künstlerische Gestaltung in der Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramischen Formgebung durch begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Ergänzung der Allgemeinbildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung verfügen über folgende Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    die manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
  • Strichaufzählung
    die manuelle und maschinelle Herstellung von Malereien, Plastiken, Metallobjekten oder Keramiken,
  • Strichaufzählung
    Kreation und Planung von künstlerischen Gestaltungen,
  • Strichaufzählung
    die Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben der Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
  • Strichaufzählung
    die zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung insbesondere befähigt,

  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig wie auch im Team zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung liegen in der Kreation und Planung in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramische Formgebung.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Bereich der künstlerischen Gestaltung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die von Unternehmen zu beachtenden Rechtsgrundlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    die zur Gründung eines Unternehmens erforderlichen Maßnahmen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    eine einfachen Businessplan erstellen können;
  • Strichaufzählung
    einen kleinen Betrieb leiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Öffentliches Recht:

Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, der Gewerbeordnung.

Privatrecht:

Grundbegriffe des Personen-, Sachen- und Schuldrechts; Grundzüge des Konsumentenschutzes, des Unternehmensrechts, des Urheber- und des Markenrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Unternehmensführung:

Unternehmensgründung, Finanzierung, Sponsoring, Marketing und Verkauf, Grundzüge des Steuerrechts, Risikoversicherungen.

Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Kalkulation künstlerischer Erzeugnisse.

  1. Ziffer 3
    MATERIALKUNDE UND TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    gebräuchliche künstlerische Roh-, Bau-, Hilfsstoffe und Technologien kennen;
  • Strichaufzählung
    Fachwissen zur Unterstützung handwerklicher Fertigungsmethoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    allgemeine und fachspezifische Kriterien von Wahrnehmung, Farbe und Gestaltung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Materialien:

Grundlagen aus der Geologie und Mineralogie; Roh- und Hilfsstoffe, Klassifizierung, Eigenschaften und Anwendung; Grundlagen der Konservierung und Restaurierung.

Technologie:

Werkzeuge, Geräte, künstlerische Techniken und Verfahren.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Technologie:

Fachspezifische Werkstoffe, Anwendungsbereiche, Sonderbehandlung, Berechnungs- und Prüfmethoden.

4. TECHNOLOGIE DER MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Möglichkeiten künstlerischer Gestaltung mit Hilfe von Fotografie und elektronischer Zeichen- und Bildbearbeitung kennen;
  • Strichaufzählung
    die grundsätzliche Funktionsweise von einschlägiger Hard- und Software für den künstlerischen Gebrauch im Hinblick auf die individuellen Anforderungen verstehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Grundlagen der Fotografie:

Wahrnehmung, Aufzeichnung und Wiedergabe; Funktionsweisen im Bereich analoger und digitaler fotografischer Verfahrenstechniken; Fotografie als Mittel der künstlerischen Gestaltung in Fläche und Raum.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Elektronische Bildaufzeichnung:

Einführung in Desktop Publishing (DTP), vektor- und pixelorientierte Software, Bildgestaltung, Bilderfassung (Scannen, Bildauflösung); Bildausgabe (Dia, digitale Prints, Kopie, Druck).

5. KUNSTGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der bildenden Kunst und ihrer wichtigsten Theorien der Neuzeit kennen und über das zeitgenössische Kunstschaffen informiert sein;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge und Parallelen zur traditionellen bildenden Kunst sowie Einwirkungen des sozialen und politischen Umfeldes kennen;
  • Strichaufzählung
    Form, Inhalt und Funktion von Kunstwerken und Kunstrichtungen erfassen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Überblick über die Kunst des Altertums bis zur Neuzeit.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Entwicklungen der bildenden Kunst im 19. Jahrhundert bis zur Kunst der Gegenwart; neue Ausdrucksformen und –mittel, interdisziplinäre und sozial orientierte Kunst.

6. ZEICHNEN UND MALEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    den persönlichen Wahrnehmungsbereich erweitern, sensibilisieren und in einer bildnerischdarstellerischen Auseinandersetzung qualitativ vertiefen;
  • Strichaufzählung
    darstellerische und kompositorische Mittel des Zeichnens und des Malens von der einfachen Skizze bis zu zeitgemäßen Techniken kennen;
  • Strichaufzählung
    Form und Funktion des menschlichen Körpers erfassen und zeichnerisch umsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Wahrnehmungs-, Farb- und Formenphysiologie und –psychologie.

Naturstudien, Montagen, Detailzeichnungen, Kontraste, Relationen, Silhouetten.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Bildebenen, Aufbau nach Linie – Fläche – Raum, Bildraum, Licht, Videografie, Farbe als Körper.

  1. Ziffer 7
    ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Konzepte in Präsentationsprodukte umsetzen und Aufgaben selbstständig und im Team ausführen können;
  • Strichaufzählung
    die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung besitzen sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    die facheinschlägigen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Entwurfsprojekte unter Berücksichtigung notwendiger Veränderungen zur Erzielung der beabsichtigten bildlichen und/oder plastischen Wirkung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Entwurfsprojekte.

B. Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige

B.1 Malerei

1.1 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    eine Sensibilität in der Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen der sichtbaren Umwelt erlangen;
  • Strichaufzählung
    zu bildnerischen Darstellungen fähig sein und diese im Sinne der Anwendbarkeit objektivieren;
  • Strichaufzählung
    im Bereich der bildnerischen Darstellung Qualitätsphänomene erkennen und einschätzen können.

Lehrstoff:

Darstellungsinhalte:

Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.

Darstellungsthemen:

Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.

Darstellungstechnik und –mittel:

Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.

1.2 AKT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die menschliche Figur in ihren Aktions- und Funktionsradien erfassen können;
  • Strichaufzählung
    zur selbstständigen Umsetzung in die kompositionelle Gestaltung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Form und Funktion des menschlichen Körpers in ihren Gesetzmäßigkeiten kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Studium am Modell, Proportion, Funktion, Studium am Skelett, anatomisches Zeichnen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Steigerung der persönlichen Anlagen, Bewegungsstudien.

1.3 KOPF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den menschlichen Kopf in seiner charakteristischen Erscheinung formal erfassen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Studium vor dem Modell, Konstruktion, Räumlichkeit.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Porträt.

B.2 BILDHAUEREI

2.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Wahrnehmungstheorie und der Information kennen;
  • Strichaufzählung
    aus der Kenntnis der Geschichte ein persönliches Ideen- und Weltbild von Symbol, Gestalt und Farbe entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    persönliche Wirklichkeit und Phänomene der zwei- bzw. dreidimensionalen Gestaltung sowie deren Abhängigkeit von den verwendeten Materialien kennen;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse in die Praxis umsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Farbe und Komposition:

Theoretische Grundlagen von Licht und Farbe, Auge; Zeichen, Symbol, Wort, Leerform-Intellekt; Virtualität;

Wahrnehmungsphänomene; Bildanalyse, Proportion; Punkt, Linie, Fläche, Raum.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Gestaltung:

Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Information;

Vervielfältigung; mathematisch-logische Ordnung; statische Bewegungsform; Flächen-, Raum- und Formsysteme und Komposition;

Proportion und Rhythmus.

2.2 AKT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die menschliche Figur in ihren Aktions- und Funktionsradien erfassen können;
  • Strichaufzählung
    zur selbstständigen Umsetzung in die kompositionelle zweidimensionale und dreidimensionale Gestaltung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Form und Funktion des menschlichen Körpers in ihren Gesetzmäßigkeiten kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Studium am Modell, am Skelett, Proportion, Funktion, Charakteristik, Zeichnen und Malen in verschiedenen Techniken.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Dreidimensionales Studium am Modell, Proportion, Statik und Dynamik, Dimension; Einsetzen persönlicher Formerfahrung.

2.3 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe Anlage A.2.2 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Plastik, Skulptur, Objekt, Material als Ausdruck thematischer Wesensart.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Installationen, Innenraum - Außenraum, Volumen, Zonen, Material als Ausdruck persönlicher Wesensart.

B.3 METALLGESTALTUNG

3.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG

Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Reproduktion von Schmuckobjekten notwendigen Techniken beherrschen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Modellbau:
    Modelle, Modellabformung, Keilformen, Abguss, gießbare Materialien.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Spezielle Abformungstechniken des Gold- und Silberschmiedes; Kautschukabformung, Vulkanisierung, Wachsmodelle, Schleuderguss, Schwerkraftguss.

3.2 ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen zur selbstständigen Lösung von Problemen der Schmuck und Metallgestaltung fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Entwurfstechniken, freie Zeichnungen, Werkzeichnungen, Modelle.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Entwickeln und Entwerfen freier und funktionsgebundener Objekte aus allen Themenkreisen der Schmuck und Metallgestaltung.

3.3 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Einzelanfertigungen, Kleinserien, Prototypen für die serielle Herstellung aus dem Bereich der Schmuck und Metallgestaltung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Spezielle Techniken des Gold- und Silberschmiedes; Präsentation.

B.4 KERAMISCHE FORMGEBUNG

4.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG

Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Gestaltungsphilosophie und den Einsatz der keramischen Formgebungsmethoden kennen;
  • Strichaufzählung
    eine individuelle Formensprache entwickeln.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Form und Farbe:

Theoretische Sichtweisen über Flächen, Raum und Hohlraum; einfache und komplexe Formen; Proportion, Licht und Schatten; Symbol, Zeichen.

Experimentelle Oberflächengestaltung (Glasur, Ornament, Dekor).

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Gestaltung:

Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Statik und Dynamik; Flächen- und Raumsysteme; Proportion und Rhythmus; komplexe Oberflächengestaltung.

Recherche, Analyse, Präsentation und Dokumentation.

4.2 ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zum keramischen Gestalten, intensive Wahrnehmung und Reflexion auf Umwelt, Wissenschaft und Kulturgeschichte und deren Transformation in keramische Objekte entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Entwurfsprozess als die dreidimensionale Realisierung der Idee im kognitiven und psychomotorischen Bereich mit Wissen, Verstehen, Anwendung, Analyse, Synthese und deren Evaluation, sowie Imitation, Manipulation, Präzision, Gliederung und deren Naturalisierung erfahren;
  • Strichaufzählung
    im affektiven Bereich durch Werte in speziellen Themenstellungen die Festlegung der Persönlichkeit festigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Bedeutung von Motorik und Sensorik für die Formensprache im Entwurf; materialgerechte Umsetzung von Naturformen in abstrahierte Objekte aus Ton; Entwurfszeichnung keramischer Objekte; Umsetzung von Funktion und Ästhetik in der Gebrauchs- und Objektkeramik; Herstellung detaillierter keramischer Oberflächen wie Texturen, Strukturen, Farbe (Glasur); Präsentation und Beschreibung von Objekt und Umgebung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Auseinandersetzung mit Architektur, Natur, Kunst, Technik und sozialen Räumen und deren konzeptionelle Darstellung als keramisches Objekt; Identifikation der eigenen Persönlichkeit über den keramischen Arbeitsprozess und der Präsentation; Synthese der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Arbeitsprozessen und deren materialgerechte Umsetzung; Herstellung von Ausstellungsobjekten und deren Präsentation.

4.3 ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen:

  • Strichaufzählung
    die typischen keramischen Fertigungsprozesse kennen und Brenntechniken zur Erreichung spezieller Qualitäten anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Techniken des keramischen Formenbaues anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Masseaufbereitung:
    Plastische Arbeitsmassen; Gießmassen; spezielle Massen.

Formenbau:

EDV-unterstützter Formenbau; Urform, Gießform, Quetschform.

Glasieren:

Glasurproben und Glasieren eigener keramischer Objekte in verschiedenen Techniken.

Trocknen und Brennen:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Projekte im zwei- und dreidimensionalen Bereich; alternative Brenntechniken.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Hardware, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100414