Rechtstracker.at

Anl. 2/14

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/14 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 14

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 3,).

Text

                                                         Anlage B.14

        LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                        PAPIERINDUSTRIE

                      I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                     Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände      Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

1.  Religion               20     20     20     20     80    (III)

2.  Kommunikation und

     Schriftverkehr         20     20      -      -     40     II

3.  Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40     III

4.  Mitarbeiterführung

     und –ausbildung         -      -     20     20     40     III

5.  Angewandte Mathematik  60     60      -      -    120      I

6.  Naturwissenschaft-

     liche Grundlagen       20     20      -      -     40    (II)

7.  Angewandte Informatik  40      -      -      -     40    (II)

8.  Maschinen- und

     Arbeitstechnik         20     20     20     20     80      I

9.  Mess-, Regelungs- und

     Prozessleittechnik     20     20     20     20     80      I

10. Halbstoffherstellung   40     50     40      -    130      I

11. Papier- und

     Kartonherstellung       -     30     60     60    150      I

12. Papierausrüstung und

     Papierveredelung        -      -     60     80    140      I

13. Projektstudien          -      -      -     20     20     II

____________________________________________________________________

     Summe A               260    260    260    260   1000

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

B.  Schulautonome           Unterrichtseinheiten            pflich-

     Pflichtgegenstände            Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Englisch               20     20     20     20     80     (I)

     Kommunikation und

     Schriftverkehr          -      -     20     20     40     II

     Betriebstechnik         -      -     20     20     40     II

     Arbeitssicherheit und

     Umweltschutz           20     20      -      -     40     II

____________________________________________________________________

     Auswahlsumme B         40     40     60     60    200

____________________________________________________________________

     Gesamtsumme

     (A und B)             280    280    320    320   1200

____________________________________________________________________

     Gesamtstundenrahmen

     (A und B) für

     Abweichungen durch

     schulautonome

     Lehrplanbestimmungen

     mindestens            260    260    260    260   1040

     höchstens             320    320    320    320   1280

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

C.  Freigegenstände         Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Unternehmensführung     -      -     40     40     80     II

     Zweitsprache Deutsch   80     80      -      -    160      I

     Deutsch                 -      -     80     80    160      I

     Englisch                -      -     80     80    160      I

     Angewandte Mathematik   -      -     80     80    160      I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt römisch zwei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in der Papierherstellung und -veredelung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben der Auswahl der Grund-Halbstoffe, der Papierproduktion und der Endfertigung zu übernehmen. Kernbereiche sind Maschinen- und Arbeitstechnik, Mess-, Papier- und Kartonherstellung, Papierausrüstung und Papierveredelung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch theoretische und praktische Arbeiten in Konstruktion und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis des Maschinenbaus, der Fertigungstechnik und neuer Technologien sicher zu stellen,
  • Strichaufzählung
    eine angemessene allgemeine, betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Mitwirkung in der Planung, Konstruktion und Ausführung der einschlägigen Anlagentechnik,
  • Strichaufzählung
    ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsabwicklung,
  • Strichaufzählung
    Anwendung einschlägiger anlagentechnischer Software und der Einsatz von CAD,
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie insbesondere befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    produktionstechnische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Papierproduktion relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Papierherstellung und in der Papierveredelung. Auch die Dokumentation von technischen Arbeitsvorgängen mittels CAD, die Pflege und Wartung der Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

  1. Ziffer 8
    MASCHINEN- UND ARBEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau, Bauarten und Funktion der in der Papier- und Zellstoffindustrie gebräuchlichen Maschinen kennen sowie bedienen, warten und entstören können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Baugruppen:

Absperr- und Regelorgane, Dichtungen, Pumpen; Antriebe, Gebläse und Kompressoren, Walzen, Schaber.

Arbeitstechnik:

Allgemeine Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken; Schmierung und Schmierstoffe; Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken für Stoffaufbereitungsmaschinen und Pumpen.

Spezielle Maschinenkunde:

Maschinen der Stoffaufbereitung; Papiermaschinen (Stoffauflauf-, Sieb- und Pressenpartie).

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Spezielle Maschinenkunde:

Papiermaschinen (Trockenpartie, Leimpresse, Glättwerk, Aufrollung, Antriebe).

Arbeitstechnik:

Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken, Anfahren und Abstellen von Papiermaschinen; Papiersortenwechsel; Prozesssteuerung; Entstörung bei Papierabrissen sowie bei mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und regeltechnischen Fehlern.

Baugruppen:

Messer; Transporteinrichtungen; hydraulische und pneumatische Anlagen.

Ausrüstungsmaschinen:

Rollenschneider, Querschneider, Planschneider, Kalander, Verpackungsmaschinen.

Dampfanlagen:

Wärme (Begriff, Übertragung); Dampfeinströmung, Dampfkopf, Kondensatableiter, Entlüfter.

  1. Ziffer 9
    MESS-, REGELUNGS- UND PROZESSLEITTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Funktion, Aufbau und Bauarten der in der Papier-, Pappe- und Zellstoffindustrie gebräuchlichen Mess-, Steuer- und Regelanlagen und deren Geräte kennen;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Normen und Richtlinien kennen sowie einfache und komplexe Regelkreise und Prozesszusammenhänge darstellen können;
  • Strichaufzählung
    mit eingesetzten Energieformen, insbesondere der elektrischen Energie und deren Anwendung im Zusammenhang mit der Regel- und Steuerungstechnik vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    die Gefahren radioaktiver Isotope im Einsatz der MSR-Geräte und Qualitätsleitanlagen, sowie deren gesetzliche Richtlinien kennen;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der zentralen und dezentralen Prozessleitanlagen und üblicher bzw. neuer Signalübertragung (Einheitssignale, Feldbus) erwerben;
  • Strichaufzählung
    Fehlerursachen erkennen und bei deren Behebung durch das MSR-Personal mitwirken können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Grundlagen der Messtechnik:

SI-System, Symbole, Darstellungsweisen, Genauigkeit und Sensibilität von Messinstrumenten; Interpretation verfahrenstechnischer Pläne von Stoffaufbereitungsanlagen und Papiermaschinen.

Grundlagen der Regeltechnik:

Der Regelkreis, einfache und vermaschte Regelkreise, Regelstrecken und deren bestimmende Größen; Simulationen und reale Trainingsanlagen.

Stellgeräte:

Wesentliche Stellglieder und Regelorgane in der Papier- und Zellstoffindustrie, Auswahl und Wirkungsweise.

Messtechnik:

Niveau, Stoffdichte, Druck, Durchfluss, Temperatur; Grundlagen der Physik.

Regeltechnik:

Regelstrategien für Stoffaufbereitungsmaschinen; Übung an Simulationsprogrammen.

Steuerungstechnik:

Interpretation von Verriegelungsplänen; Stromverteilung und Schutzmaßnahmen; Grundlagen der Elektrotechnik; Übung an Simulationsprogrammen und an Modellen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Messtechnik:

Sondermessungen in der Stoffaufbereitung, an der Papiermaschine und an Zellstoffanlagen; Grundlagen der Strahlenphysik, Anwendung radioaktiver Strahlen in der Qualitätsmesstechnik (Scanner) und Prozessmesstechnik; Funktionsweise von Qualitätsleitsystemen.

Regeltechnik:

Regelstrategien und Ausführungen von Regelkonzepten; Drehzahlregelung von Stoffpumpen.

Prozessleittechnik:

Grundlagen für Prozessleitsysteme, de- und zentrale Anlagen, Stellglieder (Sonderausführungen); Training an Simulationsprogrammen; Grundlagen der EDV; vermaschte Regelkreise für qualitätsbezogene Größen; Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Prozessführung; Training an Simulationsprogrammen der Stoffaufbereitung, der Papiermaschine und Ausrüstung.

  1. Ziffer 10
    HALBSTOFFHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die in der Papier- und Zellstoffindustrie verwendeten Grund- und Halbstoffe sowie chemische Additive und einschlägigen Normen kennen und über deren Aufbereitung und Prüfung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    prozessoptimierende Analysen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Semester:
    Holzstoff:

Holzrohstoff, Holzstoffarten, Zerfaserungsprozess, Holzstofferzeugungsanlagen, Sortieren, Eindicken; Einflussgrößen bei der Erzeugung von Steinschliff, Druckschliff und Refinerholzstoff; Holzstoffbleiche; Qualitätsfragen.

Zellstoff:

Holzvorbereitung, Grundlagen der Chemie und Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Chemikalienrückgewinnung; Anlagen und Verfahren der Halbzellstoffherstellung; alternative Zellstoffverfahren; Zellstoffaufbereitung; Chemie und Technologie der Zellstoffbleiche.

Altpapier:

Altpapiersorten, Recyclingkreislauf, Verunreinigungen von Altpapier und Hilfsmittel zur Aufbereitung von Altpapier; Auflösung, Reinigungs- und Sortiermaschinen, Deinking von Altpapier.

Stoffaufbereitung:

Halbstoffauswahl, Auflösung, Reinigung, Entstippung und Lagerung.

Stoffmahlung:

Ziel der Mahlung, Stoffbegriffe, Mahlungszustände von Faserstoffen und Prüfung des Mahlungszustandes; Auswirkungen der Mahlung auf die Papiereigenschaften; Aufbau und Schaltungen von Mahlanlagen; Einflussgrößen der Mahlung, Regelung von Mahlanlagen.

Stoffprüfung:

Stoffdichte- und Trockengehaltsbestimmungen, Bestimmung des Entwässerungsverhaltens; Faserfraktionierung und Prüfblattherstellung; Deinkingversuche, Ermittlung des Mahlverhaltens von Faserstoffen, Wirkung von Zusatzstoffen und chemischen Additiven.

Chemische Additive:

Chemischer Aufbau von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen und weiteren chemischen Additiven sowie deren Einsatz; optische Aufheller, Stärke, Retentionsmittel, Schleimbekämpfungsmittel, Entschäumer und andere chemische Additive zur Verbesserung der Papiereigenschaften und der Produktion.

  1. Ziffer 11
    PAPIER- UND KARTONHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die in der Papierindustrie verwendeten Anlagen und Verfahren der Papier- und Kartonherstellung sowie die einschlägigen Normen kennen;
  • Strichaufzählung
    prozessoptimierende Analysen durchführen, anspruchsvolle Prüfverfahren anwenden und somit vollständige Papieranalysen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Stoff- und Wasserführung:

Wasserkreislaufsysteme, Charakterisierung der Abwässer, Verfahren der Wasseraufbereitung (Sedimentation, Flotation, Filtration); Wasserhaushalt, spezifischer Abwasseranfall, spezifischer Frischwasserverbrauch, Frischwassereinsparung.

Blattbildung:

Konstantteil der Papiermaschine, Blattbildungssysteme, Stoffauflauftypen und Funktion; Turbulenzen, Blattbildung und Formation, Entwässerungselemente (Formierkästen, -walzen, Streichleisten).

Pressen:

Pressvorgang, Pressentypen, Walzenmaterial und Härte;

Linienkräfte, Trockengehalte, Papier- und Filzführungen; Nassfilz im Betrieb; vibrieren, springen und rupfen der Presswalzen;

Papierfehler in der Pressenpartie.

Bespannung:

Entwässerungssieb (Material, Herstellung, Arten).

Papierprüfung:

Identifizierung von Faserstoffen mit dem Mikroskop (Holzstoffe, Zellstoffe); physikalische Grundlagen zur Papierprüfung, Normen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Bespannung:

Entwässerungssieb (Einfluss auf die Blattbildung und Entwässerung), Abrieb, Schäden; Nassfilz (Materialien, Herstellung, Typen, Reinigung, Einfluss auf die Papierqualität); Trockenfilz, Trockensieb (Materialien, Typen, Nähte, Einfluss auf die Trocknung).

Papierprüfung:

Grundlagen der Papierprüfung; Prüfung von mechanischen und chemischen Papiereigenschaften; Saugfähigkeitsprüfungen, Leimungsgrad, Glätte, Glanz, Weiße, Farbe, Luftdurchlässigkeit, Opazität; Prüfung von physikalischen, chemischen, optischen und Oberflächeneigenschaften von Papieren.

Stoff- und Wasserführung:

Stoffentlüftung (mechanisch, chemisch), Wasserkreislaufführung, Stoffverluste; Kreislaufschließung, Verknüpfung der inneren und äußeren Wasserkreisläufe, Umweltauswirkungen.

Blattbildung:

Sauger und Siebsaugwalze (Aufbau und Einstellung), Egoutteurarbeit, Stoffauflaufregelung; Profilkorrektur, Papierbahnabnahme vom Sieb, Überwachung der Siebarbeit.

Trocknen:

Dampf- und Kondensationssysteme; Trocknungsvorgang;

Trocknungsarten; Luft- und Klimatechnik in der Trockenpartie;

Einfluss der Trocknung auf die Papiereigenschaften; Kontrolle der Trockenpartie; Feuchtigkeitsverhalten; Papierbahnführung; Einflüsse der Trocknung auf die Papiereigenschaften.

  1. Ziffer 12
    PAPIERAUSRÜSTUNG UND PAPIERVEREDELUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die in der Papierindustrie verwendeten Anlagen und Verfahren der Papierausrüstung und –veredelung sowie die einschlägigen Normen kennen;
  • Strichaufzählung
    die für die gegebenen Aufgaben der Papierausrüstung und –veredelung technisch und wirtschaftlich günstigsten Anlagen und Verfahren auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Papierstabilisierung:

Klima; Feuchten, Konditionieren; Gleichgewichtsbeziehungen, Dimensionsstabilität.

Satinieren und Prägen:

Theorie der Satinage; Satinagevorgang und Einflussgrössen; Glätte- und Satinagemaschinen (Funktion, Bedienung, Wartung, Anlagenentstörung); Qualitäts- und Wirkungsgradsteigerung an Satinageeinrichtungen; Satinage diverser Papiersorten (Naturpapiere und gestrichene Papiere); spezielle Satinageverfahren; Bürsten von Papier und Karton; Prägemaschinen und Prägearten, Einflussgrößen auf den Prägevorgang.

Schneiden:

Grundlegende Vorgänge beim Rollen-, Quer- und Planschneiden;

Kleben und Klebemittel; Anlagenentstörung; Rollenschneiden, Querschneiden, Planschneiden; Vorgänge am Messer (Längs-, Querschnitt); Schnittgenauigkeit und Schnittkorrektur;

Gegenüberstellung verschiedener Schneidmaschinen; Sortierung am Querschneider; Rollen- und Stapelqualität; Anlagenentstörung.

Veredelung:

Imprägnieren, Beschichten, Kaschieren, Leimen, Pigmentieren, Streichen (Streichrohpapiere - Streichmassen – Streichverfahren); Eigenschaften und Verwendung von gestrichenen Papier- und Kartonsorten.

Finalvorgänge:

Sortieren und Zählen; Rollen- und Formatpacken, Palettieren; Normformate und Normgewichte, Toleranzen.

Druck:

Reproduktionsverfahren; Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Offsetdruck, Durchdruck); moderne Drucksysteme für die Bürokommunikation; Anforderungen an die verschiedenen Druckpapiere.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Probleme der Arbeitssicherheit sowie umweltschädliche Faktoren in der Papier- und Zellstoffindustrie identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung angeben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Rechtliche Grundlagen:
    Arbeitnehmerschutz, Arbeitsaufsicht, Umweltgesetze.

Sicherheitstechnik:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Gas-, Strahlenschutz.

Arbeitshygiene:

Vorbeugender Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufskrankheiten; Erste-Hilfe-Leistung.

Umwelttechnologien:

Analyse der Umwelteinflüsse der Papier- und Zellstoffproduktion;

Abwasserbelastung, verfahrenstechnische Grundlagen der physikalisch-chemischen und biologischen Abwasserreinigung;

Reststofferfassung, verfahrenstechnische Grundlagen der Reststoffbehandlung; Abluftprobleme und ihre Bekämpfung;

Energieerzeugung und Umwelt, Kraft-Wärme-Kopplung; Lärmquellen und ihre Bekämpfung.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Maschinentechnik, Messtechnik,
Regelungstechnik, Papierherstellung, Messherstellung,
Papierveredelung, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100431