Rechtstracker.at

Anl. 2/16

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/16 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 16

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 3,).

Text

                                                         Anlage B.16

        LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                     INFORMATIONSTECHNOLOGIE

                       I. STUNDENTAFEL *1)

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                     Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände      Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

1.  Religion               20     20     20     20     80     III

2.  Kommunikation und

     Schriftverkehr         20     20      -      -     40     II

3.  Wirtschaft und Recht   20     20      -      -     40     III

4.  Mitarbeiterführung

     und –ausbildung         -      -     20     20     40     III

5.  Angewandte Mathematik  60     60      -      -    120      I

6.  Naturwissenschaft-

     liche Grundlagen       20     20      -      -     40     II

7.  Angewandte Informatik  40     40     40     20    140      I

8.  Hardware               40     40     40     40    160      I

9.  Internettechnologien    -      -     20     20     40      I

10. Netzwerk- und

     Kommunikationstechnik   -      -     40     40     80      I

11. Projektstudien          -      -      -     20     20     II

____________________________________________________________________

     Summe A               220    220    180    180    800

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

B.  Schulautonome           Unterrichtseinheiten            pflich-

     Pflichtgegenstände            Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Englisch               20     20     20     20     80     I

     Kommunikation und

     Schriftverkehr          -      -     20     20     40    II

     Betriebstechnik         -      -     20     20     40     I

     Projektmanagement       -      -     20     20     40    II

     Mikroelektronik         -      -     20     20     40     I

     Betriebssysteme        20     20     20     20     80     I

     Systemmanagement        -      -     40     40     80     I

____________________________________________________________________

     Auswahlsumme B         40     40    140    140    360

____________________________________________________________________

     Gesamtsumme

     (A und B)             260    260    320    320   1160

____________________________________________________________________

     Gesamtstundenrahmen

     (A und B) für

     Abweichungen durch

     schulautonome

     Lehrplanbestimmungen

     mindestens            260    260    260    260   1040

     höchstens             320    320    320    320   1280

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

C.  Freigegenstände         Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Unternehmensführung     -      -     40     40     80     II

     Zweitsprache Deutsch   80     80      -      -    160      I

     Deutsch                 -      -     80     80    160      I

     Englisch                -      -     80     80    160      I

     Angewandte Mathematik   -      -     80     80    160      I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt römisch zwei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung, Inbetriebnahme und Verwaltung von vernetzten EDV-Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der IT-Ausbildung sind Hardware, angewandte Informatik, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Internettechnologien, Betriebssysteme, Projektmanagement und Systemmanagement.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Planung und praxisbezogener Realisierung von EDV-Projekten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über Aufbau, Funktionsweise, Verwaltung und Fehlerbeseitigung von komplexeren Server-Client-Netzwerksystemen sicher zu stellen,
  • Strichaufzählung
    eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    eigenverantwortliche Planung und Realisation kleinerer und mittlerer EDV-Netzwerke, Mitwirkung in der Planung und Realisation von Großprojekten,
  • Strichaufzählung
    ökologische und ökonomische Komponentenauswahl, Angebotseinholung und Bewertung sowie praktische Realisation von EDV-Anlagen,
  • Strichaufzählung
    systematische Fehleranalyse und –beseitigung sowie Präventionsverfahren mittels redundanter Systeme,
  • Strichaufzählung
    Koordination mehrerer in einem EDV-Projekt eingebundener Teilanbieter einschließlich Qualitätssicherung,
  • Strichaufzählung
    Dokumentation, Wartung und Benutzerschulung von Hard- und Software Projekten,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von einfacheren Programmen und Softwareprojekten,
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie insbesondere befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den für den Informations- und Kommunikationstechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Systemplanung und Systembetreuung vernetzter EDV-Systeme, der Koordinierung aller an einem System beteiligten Teilanbieter, in der Dokumentation von Hard- und Softwareprojekten, sowie in der systematischen Fehlerbehebung und Prävention.

Auch die Einschulung von Benutzern und anderen Systembetreuern in vorhandene oder neu errichtete EDV-Infrastruktur oder Software sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen, ökologische und ökonomische Optimierung sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“:

Siehe Anlage B.

7. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktionsweise moderner Betriebssysteme verstehen, anwendergerecht installieren und konfigurieren können;
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitung nach den geltenden Normen computergerecht gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Tabellenkalkulationsprogramme nutzen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Datenbanken erstellen und warten können;
  • Strichaufzählung
    Präsentationsprogramme erstellen und präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    einfache Programmieraufgaben erfassen, aufbereiten und mit Hilfe einer Programmiersprache lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Betriebssysteme:
    Funktion, Aufgaben, Installation, Konfiguration und Bedienung.

Textverarbeitung, Kalkulation:

Grundlagen der Formatanordnung und der formalen Gliederung;

computerunterstützte Baustein-Korrespondenz, Serien- und Standardbriefe; Grundlagen der Tabellenkalkulation;

computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Tabellen; Zellbezüge; automatische Berechnung; Verknüpfung mit Datenquellen.

Präsentation:

Grundlagen der Präsentation; computerunterstütztes Erstellen, Bearbeiten, Speichern, Ausdrucken und Vorführen von Präsentationen.

Tabellenkalkulation:

Komplexe Berechnungen; automatische Diagrammerstellung aus Datenreihen; Grundlagen einer Makrosprache; Automatisieren von wiederkehrenden Vorgängen durch Makros.

Datenbank:

Grundlagen, computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken; Import fremder Datenquellen;

Bearbeitungsmöglichkeiten, Verknüpfungen, Datenbanken im Netzwerk;

Grundlagen von Makro und Datenbankprogrammiersprachen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Präsentation:

Einbinden von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen in eine Präsentation; Erstellen einer audiovisuellen Präsentation.

Standardsoftware-Installation:

Anwenderspezifische Installation, Fehlerbehebung, Updates, Einbinden von mehreren Produkten des Office-Bereiches.

Grundlagen der Programmierung:

Logischer Programm-Ablauf (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Konstrukte der Ablaufsteuerung, Darstellungsformen; Hilfsmittel von Betriebssystemen zur Steuerung von Standardsoftware.

Einführung in eine Programmiersprache:

Syntax; Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung; Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem; Hilfsmittel, Standards und unterstützende Software für die Erstellung von Programmabläufen; Programmoptimierung.

8. HARDWARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    den prinzipiellen Aufbau und die Funktionsweise eines Computers kennen;
  • Strichaufzählung
    die für betriebliche Entscheidungen relevanten Kriterien (Preis Leistungsverhältnis, Betriebssicherheit, Betriebskosten, Ergonomie, Umweltaspekte, Erweiterbarkeit) kennen und dem entsprechende Entscheidungen treffen können;
  • Strichaufzählung
    Computersysteme aus Einzelkomponenten zusammenstellen, aufrüsten und mit zusätzlichen Komponenten erweitern können;
  • Strichaufzählung
    Interaktionen von Computer und peripheren Elementen kennen und die Anbindung zusätzlicher Elemente vornehmen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Grundlagen:

Sicherheitsvorschriften; Gewährleistung; mechanischer Aufbau;

fachspezifische Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik;

fachspezifische Grundlagen der elektrischen Messtechnik; elektrische Eigenschaften der Hardware; elektro-magnetische Kompatibilität;

Reparaturfreundlichkeit.

Prinzipieller Aufbau und Funktionsweise eines Computers:

Hauptbestandteile, ihre Funktion und Interaktionen; Einfluss der Einzelkomponenten auf die Gesamtsystemleistung; Kosten; Ergonomie; Umweltaspekte.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Praktische Arbeiten am Computer:

Umgang mit Einzelkomponenten, Erstellung eines funktionsfähigen Systems aus Einzelkomponenten; Inbetriebnahme; Bios;

Hardwareoptimierung; Schnittstellen; Eingabegeräte; Ausgabegeräte;

Multimediakomponenten; Netzwerkkomponenten und -erweiterungen;

externe Datenspeicher und Kommunikationskomponenten; Treiber;

Systemressourcen; Kosten; Betriebssicherheit. Erweiterung durch zusätzliche Komponenten und Aufrüstung von Computersystemen. Messungen an Computersystemen und Netzwerken.

9. INTERNETTECHNOLOGIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Internetdienste für ihre berufliche Praxis verwenden können;
  • Strichaufzählung
    Webseiten konzipieren, gestalten und ins Internet übertragen können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen des Interneteinsatzes analysieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Grundlagen:

Entwicklung des Internets; Zugangsmöglichkeiten zum Internet; Aufbau von E-Mail- und Webadressen; Domainkonzepte; Providing und Hosting von Webseiten.

Internetdienste:

E-Mail-Software; Internetbrowser (Benutzeroberfläche, Installation, Konfiguration); Informationssuche im Netz;

Suchmaschinen; elektronische Dienstleistungen über das Internet;

Datenaustausch im Betrieb, Systematik und Ordnungsstruktur.

Webseitengestaltung:

Hypertextkonzepte; Zielsetzung und Gestaltung von Homepages und anderen Webseiten; Editieren und Programmieren von Webseiten; Dialogelemente und Zugriffsfunktionen bei Webseiten; Übertragung von Webseiten ins Internet. Gesellschaftliche und berufspraktische Auswirkungen der Internettechnologien.

  1. Ziffer 10
    NETZWERK- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die gängigen Netzwerktypen kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    ein einfaches Netzwerk errichten und in Betrieb nehmen können;
  • Strichaufzählung
    ein Netzwerk warten und betreuen können;
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Maßnahmen für Datensicherheit und Datenschutz treffen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Grundlagen:

Referenzmodelle, Übertragungstechnik, Vermittlungstechnik, Netzwerk Komponenten, Topologien, Normen und Protokolle, Sicherheit, Netzwerkadressierung.

Installation:

Netzwerkbetriebssysteme; Installation von Netzelementen; Aufbau und Inbetriebnahme sowie Messtechnik in lokalen PC-Netzwerken.

Betrieb:

Wartungstätigkeiten bei Netzwerk-Hardware und Netzwerk-Software; Internetdienste; Fehleranalyse und Fehlerbehebung; Datenschutz und Datensicherheit.

11. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage B.13.

MIKROELEKTRONIK

Siehe Anlage B.6.

BETRIEBSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Wirkungsweise der Systemsoftware in den Grundzügen sowie für aktuelle Betriebssysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede der Betriebssysteme und mit Vor- und Nachteilen im Hinblick auf den praktischen Einsatz beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Automatisierung von immer wiederkehrenden Vorgängen mit den Hilfsmitteln des Betriebssystems anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Grundlagen:

Historische Entwicklung; Kompatibilität; Aufgaben von Betriebssystemen (Programmübersetzung, Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung, Netzwerkfähigkeit).

Vergleich aktueller Betriebssysteme:

Einschränkungen, Stabilität, Ergonomie, Sicherheit, Netzwerkeigenschaften.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Betriebssystemaufbau:

Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Systemdateien, betriebssicherheitsrelevante Schutzmechanismen, Konzepte der Systemprogrammierung, relevante Dienst und Hilfsprogramme.

Detaillierter Vergleich aktueller Betriebssysteme:

Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung; Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung; Betriebssysteme und Anwendungen; Multimediatauglichkeit.

SYSTEMMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Interaktionen komplexer, vernetzter Computersysteme in den Grundzügen kennen;
  • Strichaufzählung
    auftretende Störungen systematisch analysieren und eigenständig oder mit Hilfe von Experten kurzfristig beseitigen können;
  • Strichaufzählung
    Konfigurationsänderungen an Netzwerksystemen durchführen und Netzwerkbenutzer einschulen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Systemdienste:

Interaktionen von Hardware und Software;

Fehlerbehebungsstrategien; systematische Fehleranalyse; Messen an Computersystemen und Netzwerken; Treiberprobleme; Hilfsprogramme zur Fehleranalyse; Verwendung von „Workarounds“ zur kurzfristigen, temporären Lösung nicht behebbarer Probleme; Internet als Hilfsmittel bei der Fehlerbehebung; Einrichten, Modifikation, Konfiguration und Verwalten von Netzwerken; Datensicherheit; Erstellung von Fortbildungskonzepten und Einschulung von Netzbenutzern.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Netzwerktechnik, Fehlerbeseitigung, Hardware,
Informationstechnik, Hardwareprojekt, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100433