Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
ab 05.10.2022 — BGBl. II Nr. 368/2022
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3 heute05.10.2022 § → § BGBl. II Nr. 368/2022
Anl. 312.11.201404.10.2022 § → § BGBl. II Nr. 284/2014
Anl. 305.05.200911.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 301.09.200804.05.2009 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

05.10.2022BGBl. II Nr. 368/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, Absatz 4,)

Text

Anlage C ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLAN-BESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, UNTERRICHTSORGANISATION, UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DEN BAUHANDWERKERSCHULEN FÜR BERUFSTÄTIGE römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschulen für Berufstätige dienen im Sinne des Paragraph 59, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule zur

  1. Litera a
    Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, um sie zur Ausübung einer gehobenen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen;
  2. Litera b
    Befähigung, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung tätig zu werden;
  3. Litera c
    Entwicklung und Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen.

Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschulen für Berufstätige die im Folgenden genannten Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Anwendung der im Alltag und in der Berufspraxis benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Stand der Technik sowie Einsatz von Maschinen, Geräten sowie analogen und digitalen Verfahren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend;
  • Strichaufzählung
    Darstellung von Sachverhalten des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch in Wort und Schrift sowie situationsadäquate und adressatenbezogene Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    Bewältigung kommunikativer Situationen, um gängige Sachverhalte, Produkte und Abläufe des Alltags- und Berufslebens schriftlich und mündlich zu beschreiben und zu präsentieren sowie Auseinandersetzung mit und Verständnis für anderssprachige Kulturen;
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein betreffend der eigenen kulturellen Identität und deren Bezug zu anderen Kulturen sowie Wahrnehmung und Reflexion von Gemeinsamkeiten und Unterschieden;
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen und anderer Interessengruppen;
  • Strichaufzählung
    Beachtung der Grundsätze der Nachhaltigkeit;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung von Sachverhalten – auch in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik – und deren Darstellung in graphischer Form sowie Einsatz verschiedener Präsentationstechniken;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über betriebliche Prozesse sowie über rechtliche und betriebswirtschaftliche Fakten und Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Beteiligung an gemeinsamen Lösungsprozessen im Team, Bereitschaft zur Weiterbildung sowie soziale, personale und kommunikative Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    Teilnahme am öffentlichen Geschehen, Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien, Streben nach Objektivität sowie Begegnung fremder Standpunkte mit Achtung und Toleranz.

römisch zwei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die aktuellen kollektivvertraglichen Anforderungen für die Einstufung als gehobene Führungskraft ähnlich einer Polierin oder einem Polier.

Die 6-semestrige Bauhandwerkerschule für Berufstätige wird geblockt in Form von drei Doppelsemestern geführt.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht im 5. und 6. Semester zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise wie der Digitalisierung und der Automatisation sowie dem vernetzten, kreativen, situativen und lösungsorientierten Denken Rechnung tragen. Die Bauhandwerkerschule für Berufstätige ist eine bautechnische Ausbildung, die bereits (im Vorfeld) erworbene fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vertieft und miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden in der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch den fachpraktischen Unterricht in besonderer Weise vertieft.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, als Schnittstelle zwischen Planung und Bauaufsicht einerseits und den Ausführenden auf der Baustelle andererseits zu fungieren. Darin sind Fähigkeiten der Personalführung, der Baustellenorganisation sowie der Qualitätssicherung und Vertragserfüllung enthalten. Darüber hinaus sind sie zum Umgang mit den Anforderungen der digitalisierten und automatisierten Baustelle befähigt. Sie sind in der Lage kreative Lösungen in wechselnden Systemen für komplexe Anforderungen anzubieten und Entscheidungen im Ablauf von Bauvorhaben unter Beachtung der ganzheitlichen und nachhaltigen Grundsätze zu treffen.

CLUSTER

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

1. Allgemein

Die im Cluster „Allgemein“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für eine Tätigkeit im mittleren Management des Bauwesens notwendigen kognitiven, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten.

2. Organisation

Die im Cluster „Organisation“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für organisatorische Tätigkeiten im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

3. Konstruktion

Die im Cluster „Konstruktion“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für das konstruktive Verständnis im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

4. Planung

Die im Cluster „Planung“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für die Interpretation und Erstellung von Planunterlagen im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE CLUSTER – 1. Allgemein DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie das fachliche Wissen der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören sowie mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;
  • Strichaufzählung
    Sprache verbal und nonverbal situationsangemessen, geschlechterspezifisch und sozial verantwortlich gebrauchen;
  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Situationen anwenden, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren.

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    Texte aus dem privaten und beruflichen Umfeld formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen.

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    Texte aus dem jeweiligen Berufsfeld adressatenadäquat verfassen und spezifische Gestaltungsmittel gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    zu Texten kritisch Stellung nehmen und ihre Standpunkte mit Argumenten untermauern;
  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Texte be- und überarbeiten.

Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien erkennen sowie über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien reflektieren;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen von Individuum, Gemeinschaft und Gesellschaft Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    sich mit aktuellen technischen Entwicklungen auseinandersetzen und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten gewinnen.

Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie Anwendung der Regeln der Orthografie und Zeichensetzung;
  • Strichaufzählung
    umfassender Wortschatz einschließlich relevanter Fachsprachen sowie zielgerichteter Einsatz verschiedener Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    konstruktiver Umgang mit Fehlern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Im Bereich Algebra, Geometrie und Analysis, im Bereich Algebra, Geometrie und Statistik und im Bereich Analysis können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden. Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren. Sie sind in der Lage die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit zu erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einzusetzen.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzten Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich Publikation und Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich Tabellenkalkulation können die Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie kennen die Grundbegriffe der Datensicherheit und können das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen. Sie sind in der Lage die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden und grundlegende Zugriffsschutzmechanismen zu erklären bzw. exemplarisch einzurichten. Sie können digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

ANGEWANDTE GEOMETRIE

Im Bereich Geometrische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau geometrischer Objekte erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen.

Im Bereich Baugeometrie können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen sowie die enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Konstruktionsmethoden raumgeometrische Aufgabenstellungen aus der Baupraxis lösen.

GRUNDLAGEN DER BAUPHYSIK UND BAUCHEMIE

Im Bereich Bauphysik und Bauchemie können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben auch unter Anwendung fachspezifischer Software selbstständig lösen.

CLUSTER – 2. Organisation WIRTSCHAFT UND RECHT

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Im Bereich Entrepreneurship können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern, Managementmodelle und Führungsstile beschreiben.

Im Bereich Personalentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Personalentwicklungsmaßnahmen treffen und kennen die relevanten Gesetze.

Im Bereich Betriebssoziologie können die Absolventinnen und Absolventen Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln. Sie sind in der Lage gruppendynamische Prozesse zu erkennen und zu analysieren.

Die Lernergebnisse der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände und die B. Schulautonomen Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1, C.2 und C.3 dargestellt.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplanes und die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen sowie den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Anlage C.1, C.2 und C.3 das vorgesehene Stundenausmaß um insgesamt bis zu 80 Jahresstunden pro Klasse reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion – andere Pflichtgegenstände zu vertiefen oder zu erweitern. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Jahresstunden zu enthalten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

römisch drei c. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgenommen werden.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten:

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Richtlinien für den Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe Paragraph 7, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“:

Unterrichtsangebote, die die Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“:

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellung zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“:

Die Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“:

Einführung in technisch-gewerbliche bzw. kunstgewerbliche Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei).

römisch drei d. Fernunterricht

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Zur Erreichung des Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen und dem Stand der Technik auszuwählen.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der Altersstufe entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Die Anpassung des Unterrichtes an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.

römisch fünf. UNTERRICHTSORGANISATION

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenform erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Heimarbeiten und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden und Studierenden elektronisch Kontakt zu halten.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden anzustreben ist.

römisch sechs. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.

römisch sieben. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
  3. Ziffer 3
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
  4. Ziffer 4
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  5. Ziffer 5
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  6. Ziffer 6
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
  7. Ziffer 7
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
  8. Ziffer 8
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  9. Ziffer 9
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
  10. Ziffer 10
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
  11. Ziffer 11
    Alevitischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch acht. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände CLUSTER – 1. Allgemein 1.2 DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen;
  • Strichaufzählung
    die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig und verständlich verfassen;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen beschaffen und erschließen;
  • Strichaufzählung
    Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählten einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion; Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen:

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen; Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.), Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen; Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen;
  • Strichaufzählung
    die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich verfassen;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen und erschließen;
  • Strichaufzählung
    Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählten mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion, Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen:

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.); Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen sowie mit Fehlern konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich verfassen;
  • Strichaufzählung
    vertiefte Kenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen und erschließen;
  • Strichaufzählung
    Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen;
  • Strichaufzählung
    mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen; Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen;
  • Strichaufzählung
    mit Fehlern reflexiv umgehen sowie Sprache sensibel und gendergerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich verfassen sowie Sachverhalte aus dem beruflichen Umfeld darlegen;
  • Strichaufzählung
    monologische oder dialogische Sprechsituationen unter Einbeziehung der Fachrichtung bewältigen;
  • Strichaufzählung
    vertiefte Kenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik mit Medienunterstützung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen und erschließen;
  • Strichaufzählung
    mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte; Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

1.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen.

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik:

Grundrechenoperationen, Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnung, Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung, statistische Kennzahlen.

Häufigkeitsverteilung, Kenngrößen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis:

Winkelmessung, Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren; Satz des Pythagoras, Ähnlichkeit, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Volumen- und Oberflächenberechnung.

Lineare Funktionen und lineare Gleichungssysteme.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis:

Trigonometrie, quadratische Funktionen und quadratische Gleichungen.

Exponentialfunktion, Exponentialrechnungen, Anwendungen.

Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel), diskrete und stetige Verteilungen.

Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Eine Schularbeit im Semester.

1.4 ANGEWANDTE INFORMATIK

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware erkennen;
  • Strichaufzählung
    marktübliche Betriebssysteme benennen, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren und die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Netzwerksressourcen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Datensicherheit;
  • Strichaufzählung
    das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:

Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.

Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung, Installation.

Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.

Medien zur Datensicherung, Virenschutz.

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie.

Bereich IT-Sicherheit:

Grundbegriffe der Datensicherheit, Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Publikation und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente erstellen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Bereich Tabellenkalkulation

  • Strichaufzählung
    Berechnungen durchführen, Diagramme erstellen und Daten austauschen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und exemplarisch einrichten;
  • Strichaufzählung
    digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

Lehrstoff:

Bereich Publikation und Kommunikation:

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen.

LAN, WLAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Bereich Tabellenkalkulation:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.

Bereich IT-Sicherheit:

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, sichere Datenträger.

Anwendungssicherheit, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

1.5 DARSTELLENDE GEOMETRIE

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geometrische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau geometrischer Objekte erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Geometrische Grundlagen:

Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.

Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung; einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

  • Strichaufzählung
    den Aufbau geometrischer Objekte aus dem Baubereich erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen;
  • Strichaufzählung
    die in Rissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Konstruktionsmethoden einfache raumgeometrische Aufgabenstellungen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Baugeometrie:

Abbildungsverfahren (Normal- und Parallelrisse), Raumvorstellungsübungen und geometrische Freihandskizzen.

Konstruieren in Normalrissen (wahre Länge, wahre Größe), Grundlagen der Dachausmittlung, einfache Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

  • Strichaufzählung
    den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Baugeometrie:

Verschneidung ebenflächig begrenzter bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Grundlagen der Perspektive.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baugeometrie

  • Strichaufzählung
    den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen;
  • Strichaufzählung
    die in Rissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Konstruktionsmethoden raumgeometrische Aufgabenstellungen aus der Baupraxis lösen.

Lehrstoff:

Bereich Baugeometrie:

Verschneidung ebenflächig begrenzter Objekte, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte, Perspektive.

1.6 GRUNDLAGEN DER BAUPHYSIK UND BAUCHEMIE

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauchemie

  • Strichaufzählung
    Aufgaben auch unter Anwendung fachspezifischer Software unter Anleitung lösen.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik und Bauchemie:

Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).

Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauchemie

  • Strichaufzählung
    Aufgaben auch unter Anwendung fachspezifischer Software selbstständig lösen.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik und Bauchemie:

Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz).

Untersuchungsmethoden für bauphysikalische und bauchemische Verfahren.

CLUSTER – 2. Organisation 2.1 WIRTSCHAFT UND RECHT

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Begründung und den Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
  • Strichaufzählung
    beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
  • Strichaufzählung
    Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte von zivilgerichtlichen Verfahren und von Insolvenzverfahren darstellen;
  • Strichaufzählung
    die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
  • Strichaufzählung
    Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen zum Antritt eines Gewerbes erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Grundzüge des Zivilrechts: Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes.

Unternehmensrecht: Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
  • Strichaufzählung
    das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Inhalte und den Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines Kostenrechnungssystems erläutern;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Steuerrecht: Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Bereich Rechnungswesen:

Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Kostenrechnung: einfache Fälle der Kalkulation, Kostenarten, Kostenstellen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    Ideenfindungsmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    ein Geschäftsmodell entwerfen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren.

Lehrstoff:

Bereich Entrepreneurship:

Businessplan-Marketing: Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix.

Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Personalverrechnung: Bruttobezug, Lohnsteuer, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.

Bereich Recht:

Arbeitsrecht: Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).

2.2 MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mitarbeiterführung

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern;
  • Strichaufzählung
    Managementmodelle und Führungsstile beschreiben.

Bereich Personalentwicklung

  • Strichaufzählung
    Personalentwicklungsmaßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Mitarbeiterführung:

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Bereich Personalentwicklung:

Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebssoziologie

  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse erkennen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Lern- und Arbeitsprozesse planen und organisieren.

Lehrstoff:

Bereich Betriebssoziologie:

Konfliktlösungsstrategien; Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1 und C.3 dargestellt.

Freigegenstände ENGLISCH

Siehe den gleichnamigen schulautonomen Pflichtgegenstand gemäß Anlage C.1.

SPRACHTRAINING DEUTSCH

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
  • Strichaufzählung
    Texten relevante Informationen entnehmen und diese nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden;
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle Unterschiede erkennen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lerntechniken erwerben und sich Methoden des selbstständigen Arbeitens und selbstständigen Lernens aneignen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, kurze, einfache Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Training und Erweiterung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Einfache sprachliche Produktion unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erweitern und festigen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer – Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
  • Strichaufzählung
    Texten relevante Informationen entnehmen und diese nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden;
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle Unterschiede erkennen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lerntechniken und Methoden des selbstständigen Arbeitens trainieren und erweitern.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Wortschatzübungen zu fachspezifischen Themenbereichen, komplexere Sprechsituationen in Standardsprache, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Steigerung der Lesekompetenz anhand von gesellschaftlich relevanten und fachspezifischen Texten, Übungen zum Textverständnis, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).

Bereich Schreiben:

Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren von Texten.

AUSBILDUNG ZUR SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit

  • Strichaufzählung
    die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung benennen;
  • Strichaufzählung
    die Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz erkennen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten zur Behebung von Arbeitsplatzrisken und -belastungen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit:

Einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung; Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit

  • Strichaufzählung
    arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Evaluierung vornehmen und entsprechende Unterweisungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    anhand von Fallbeispielen den Inhalt der Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson in der Praxis anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit:

Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse, Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung, interaktives Arbeiten mit praktischen Übungen.

KLEBETECHNIK

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

  • Strichaufzählung
    im Umfang des in der Norm geforderten Ausmaßes Verklebungsarbeiten planen und überwachen.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

  • Strichaufzählung
    im Umfang des in der Norm geforderten Ausmaßes Verklebungsarbeiten planen und überwachen.

Lehrstoff:

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen:

Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1), Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme; Umweltaspekte, Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung; Kontrolle der Funktionalität der Klebung.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten:

Ursachen von Schäden; Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen

  • Strichaufzählung
    im Umfang des in der Norm geforderten Ausmaßes Verklebungsarbeiten planen und überwachen.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

  • Strichaufzählung
    im Umfang des in der Norm geforderten Ausmaßes Verklebungsarbeiten planen und überwachen.

Lehrstoff:

Bereich Verklebung von tragenden Holzbauteilen:

Rechtliche und normative Grundlagen des Klebens im Holzbau (ONORM B 1995-1-1); Einfluss von Holzeigenschaften auf die Klebung, Verklebungstechniken und –systeme, Umweltaspekte; Vorbehandlung der Fügeteile, praktische Durchführung der Klebung, Kontrolle der Funktionalität der Klebung.

Bereich Ausführung von Instandsetzungsarbeiten:

Ursachen von Schäden, Schadensbeurteilung; Planung von Instandsetzungen; Techniken für Instandsetzungen.

STAPLERFÜHRERSCHEIN

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Führen von Hubstaplern

  • Strichaufzählung
    die relevanten Grundbegriffe und Grundlagen der Mechanik und der Elektrotechnik von Hubstaplern erfassen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern verstehen;
  • Strichaufzählung
    mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern benennen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitseinrichtungen, Betrieb und Wartung aufzählen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern benennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Führen von Hubstaplern:

Grundbegriffe und Grundlagen der Mechanik und der Elektrotechnik, Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern, Sicherheitseinrichtungen, Betrieb und Wartung von Hubstaplern, Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Führen von Hubstaplern

  • Strichaufzählung
    die theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    Hubstapler im Umfang des in der „Fachkenntnisnachweis – Verordnung“ geforderten Ausmaßes bedienen und führen;
  • Strichaufzählung
    Aufnehmen und Stapeln von Lasten (Gitterbox- und Flachpaletten) mit möglichst wenig Fahrbewegungen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Führen von Hubstaplern:

Anwendung theoretischer Kenntnisse in der Praxis; Führen von Hubstaplern gemäß „Fachkenntnisnachweis – Verordnung“ idgF, Aufnehmen und Stapeln von Lasten (Gitterbox- und Flachpaletten) mit möglichst wenig Fahrbewegungen.

CAD

1. und 2. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung

  • Strichaufzählung
    Einfache Objekte, Gebäude und/oder Bauwerke mit einschlägigen CAD-Programmen in 2D-Plänen darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Planerstellung:

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von einfachen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

3. und 4. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung

  • Strichaufzählung
    Komplexe Objekte, Gebäude und/oder Bauwerke mit einschlägigen CAD-Programmen in 2D-Plänen darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Planerstellung:

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne von komplexen Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

5. und 6. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planerstellung und Modelle

  • Strichaufzählung
    Objekte, Gebäude und/oder Bauwerke mit einschlägigen CAD-Programmen in 2D-Plänen darstellen und in 3D-Modellen anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Planerstellung und Modelle:

Einschlägige CAD-Programme (2D-Pläne und 3D-Modelle von Objekten, Gebäuden und/oder Bauwerken).

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Stahlbau, Stahlbetonbau, Bildungsaufgabe

Im RIS seit

06.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2022

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40247425