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Anlage C.3 LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR STEINTECHNIK UND STEINGESTALTUNG I. STUNDENTAFEL1römisch eins. STUNDENTAFEL1
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)
| | Unterrichtseinheiten | | Lehrver- |
A. | Pflichtgegenstände2 | Semester | Summe | pflich- |
tungs- |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | | gruppe |
1. | Allgemein | | | | | | | | |
1.1 | Religion | 7 | 6 | 7 | 6 | 7 | 6 | 39 | (III)(römisch drei) |
1.2 | Deutsch und Kommunikation | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | IIrömisch zwei |
1.3 | Angewandte Mathematik | 26 | 26 | 26 | 26 | - | - | 104 | Irömisch eins |
1.4 | Angewandte Informatik | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | Irömisch eins |
1.5 | Darstellende Geometrie | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | Irömisch eins |
1.6 | Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | IIrömisch zwei |
2. | Organisation | | | | | | | | |
2.1 | Wirtschaft und Recht3 | 13 | 13 | 7 | 6 | - | - | 39 | II bzw. IIIrömisch zwei bzw. römisch drei |
2.2 | Mitarbeiterführung und –ausbildungMitarbeiterführung und, –ausbildung | - | - | 26 | 26 | - | - | 52 | IIIrömisch drei |
2.3 | Baubetrieb und Baumaschinen | 20 | 19 | 20 | 19 | - | - | 78 | Irömisch eins |
2.4 | Kalkulation und Angebot | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | IIIrömisch drei |
3. | Konstruktion | | | | | | | | |
| | | | | | | | |
3.1 | Baukonstruktion | 26 | 26 | 20 | 19 | - | - | 91 | Irömisch eins |
3.2 | Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich | 13 | 13 | 26 | 26 | 13 | 13 | 104 | Irömisch eins |
3.3 | Produktionstechnik | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | IVrömisch vier |
3.4 | Konstruktiver Steinbau | - | - | 26 | 26 | - | - | 52 | Irömisch eins |
4. | Planung | | | | | | | | |
4.1 | Konstruktionsübungen und CAD | 33 | 32 | 26 | 26 | - | - | 117 | IIrömisch zwei |
4.2 | Vermessungswesen und Übertragungstechniken | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | Irömisch eins |
4.3 | Bauplanung, Marketing und Projekt | - | - | - | - | 85 | 84 | 169 | Irömisch eins |
| Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B. | 94 bis 103 | 96 bis 105 | 74 bis 83 | 77 bis 86 | 126 bis 135 | 129 bis 138 | 596 bis 650 | |
| Gesamtunterrichts-einheiten4 | 284 bis 293 | 283 bis 292 | 284 bis 293 | 283 bis 292 | 284 bis 293 | 283 bis 292 | 1701 bis 1755 | |
| | | | | | | | | |
| | Unterrichtseinheiten | | Lehrver- |
B. | Schulautonome Pflichtgegenstände2 | Semester | Summe | pflich- |
tungs- |
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | | gruppe |
1. | Allgemein | | | | | | | | |
1.1 | Soziale und personale Kompetenz | 7 | 6 | 7 | 6 | - | - | 26 | IIIrömisch drei |
1.2 | Englisch | 7 | 6 | 7 | 6 | 7 | 6 | 39 | Irömisch eins |
2. | Organisation | | | | | | | | |
| Baubetrieb und Baumaschinen | | | | | | | | |
2.1 | Leadership | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | IIIrömisch drei |
2.1 | Baumanagement | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | IIIrömisch drei |
2.3 | Projektmanagement | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | IIIrömisch drei |
| Baudurchführung und Qualitätssicherung | | | | | | | | |
2.4 | Baukoordination und Sicherheit am Bau | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | IIIrömisch drei |
2.5 | Digitalisierte und automatisierte Baustelle | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | Irömisch eins |
2.6 | Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen | - | - | - | - | 20 | 19 | 39 | IIIrömisch drei |
3. | Konstruktion | | | | | | | | |
| Baukonstruktion | | | | | | | | |
3.1 | Sanierungstechnik | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | Irömisch eins |
3.2 | Laboratorium für Bauphysik | 13 | 13 | 13 | 13 | - | - | 52 | Irömisch eins |
3.3 | Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik | 33 | 32 | - | - | - | - | 65 | IVrömisch vier |
3.4 | Steinfertigung | 39 | 39 | 26 | 26 | - | - | 130 | IVrömisch vier |
3.5 | Steintechnik und Steingestaltung | 39 | 39 | 39 | 39 | 33 | 32 | 221 | Irömisch eins |
4. | Planung | | | | | | | | |
4.1 | Restaurierung | - | - | - | - | 39 | 39 | 78 | Irömisch eins |
4.2 | Gesteinskunde und Steintechnologie | 13 | 13 | 7 | 6 | 7 | 6 | 52 | Irömisch eins |
4.3 | Versetz- und Montagetechnologie | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | Irömisch eins |
4.4 | Darstellungstechnik, Modellbau und Entwurf | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 78 | IIrömisch zwei |
4.5 | Stilmerkmale der Kulturepochen | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | IIIrömisch drei |
4.6 | Denkmalgestaltung | - | - | - | - | 13 | 26 | 39 | IIrömisch zwei |
| | | | | Lehrver- |
C. | Freigegenstände | Unterrichtseinheiten | | | pflich- |
Semester | | | tungs- |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| Englisch | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 78 | Irömisch eins |
| Sprachtraining Deutsch | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | Irömisch eins |
| Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson | - | - | - | - | 13 | 13 | 26 | Irömisch eins |
| Klebetechnik | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | IVrömisch vier |
| Staplerführerschein | 13 | 13 | - | - | - | - | 26 | IVrömisch vier |
| CAD | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 13 | 78 | Irömisch eins |
| | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage C.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFILrömisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Siehe Anlage C.
LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters:
CLUSTER – 2. Organisation KALKULATION UND ANGEBOT
Im Bereich Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen Mengen ermitteln, Arbeits- und Materialaufwand unter Berücksichtigung der kaufmännischen Aspekte kalkulieren und prüffähige Rechnungen erstellen.
Im Bereich Angebotslegung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Kalkulationen und Kosten in einem Angebot kundenorientiert formulieren.
CLUSTER – 3. Konstruktion STATIK UND FESTIGKEITSLEHRE IM NATURSTEINBEREICH
Im Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Berechnungsmethoden und können diese nach Erfordernis richtig anwenden.
Im Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich kennen die Absolventinnen und Absolventen branchen- und materialrelevante Berechnungsmethoden und können diese in der Planung anwenden.
KONSTRUKTIVER STEINBAU
Im Bereich Konstruktion und Planung können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung unter Einbeziehung von Zeichenwerkzeugen (Handzeichnen) und branchenüblichen CAD-Programmen anfertigen.
CLUSTER – 4. Planung VERMESSUNGSWESEN UND ÜBERTRAGUNGSTECHNIKEN
Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen Bauwerke mit branchenüblichen Messgeräten und Messmethoden aufmessen.
Im Bereich Übertragungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung anfertigen.
LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters:
CLUSTER – 3. Konstruktion – Baukonstruktion STEINFERTIGUNG
Im Bereich Handwerkstätte können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Werkstücke aus Natur- und Kunststein nach selbst hergestellten Schablonen herstellen, Schriften gestalten und hauen sowie Reliefs herstellen.
Im Bereich Maschinenwerkstätte können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene und individuelle Projekte unter Anwendung zeitgemäßer Technologien umsetzen.
STEINTECHNIK UND STEINGESTALTUNG
Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen Natursteinelemente sowohl fachgerecht als auch materialgerecht konstruktiv umsetzen.
Im Bereich Steingestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Natursteinelemente situations- und ortsbezogen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und der Materialeigenschaften entwerfen.
Im Historische Techniken können die Absolventinnen und Absolventen historische Bauelemente benennen, ihre Konstruktionen erkennen, diese rekonstruieren und auf eigene Bauwerke anwenden.
CLUSTER – 4. Planung RESTAURIERUNG
Im Bereich Restaurierungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Gesetze und Maßnahmen der Steinrestaurierung beschreiben und auf ausgewählte Beispiele exemplarisch anwenden.
Im Bereich Konzepterstellung können die Absolventinnen und Absolventen die Vorgeschichte eines Objektes ermitteln und Konzepte auf Grundlage der Befundung erstellen.
Im Bereich Dokumentation können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen der Restaurierung vorschriftsmäßig dokumentieren.
GESTEINSKUNDE UND STEINTECHNOLOGIE
Im Bereich Gesteinskunde können die Absolventinnen und Absolventen Natursteine, Terrazzo und künstlich hergestellte Steine bestimmen und gemäß ihren Eigenschaften diversen Bauwerken zuordnen.
Im Bereich Steintechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen zum Abbau, zur Be- und Verarbeitung von Naturstein beschreiben und ihre Einsatzbereiche benennen. Sie können gängige Werk- und Hilfsstoffe sowie ihre Einsatzmöglichkeiten erläutern.
VERSETZ- UND MONTAGETECHNOLOGIE
Im Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechniken können die Absolventinnen und Absolventen die im Fachgewerbe einschlägigen Versetz- und Montagetechniken benennen und diese beispielhaft, gemäß gängiger Normen, Merkblättern und Richtlinien in ihren Anwendungsbereichen beschreiben.
DARSTELLUNGSTECHNIK, MODELLBAU UND ENTWURF
Im Bereich Darstellungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Grundkörper und komplexe Körper samt dazugehörigen Räumen perspektivisch korrekt mit Licht und Schatten unter Zuhilfenahme verschiedener Zeichenwerkzeuge und Grafikprogrammen darstellen.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Ideen in lesbare Entwürfe unter Zuhilfenahme geeigneter Darstellungsmittel kunden- und werkorientiert umsetzen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen dem Entwurf entsprechende Modelle aus plastischen und festen Materialien herstellen.
STILMERKMALE DER KULTUREPOCHEN
Im Bereich Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Stilmerkmale zentraler Kulturepochen benennen und in diversen Bauwerken und Objekten wiedererkennen.
DENKMALGESTALTUNG
Im Bereich Denkmalgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Denkmäler aller Arten unter Berücksichtigung von Proportion, Schrift, Ornament, Symbol, örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten entwerfen und mit geeigneten Mitteln darstellen.
Im Bereich Schriftgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Schriften erkennen und schreiben sowie Schriften in Schriftbildern darstellen und die üblichen Übertragungsmöglichkeiten erläutern.
Im Bereich Ornament, Zeichen und Symbol können die Absolventinnen und Absolventen die für die Steinbranche relevanten Ornamente, Zeichen und Symbole erläutern und diese in ihren Entwürfen korrekt wiedergeben.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage C.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage C.
VI. UNTERRICHTSORGANISATIONrömisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage C.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIENrömisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage C.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage C.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.
Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.
Siehe Anlage C.
Cluster – 2. Organisation: „Baubetrieb und Baumaschinen“.
Siehe Anlage C.1 und weiters:
Cluster – 2. Organisation 2.4 KALKULATION UND ANGEBOT
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Kalkulation
Mengen ermitteln, Arbeits- und Materialaufwand unter Berücksichtigung der kaufmännischen Aspekte kalkulieren und prüffähige Rechnungen erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Kalkulation:
Fachspezifische Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation, Kalkulationsarten, Kostenbegriffe, Stundensatzrechnungen, Mengenaufstellungen für Angebot und Abrechnung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Angebotslegung
Leistungsbeschreibungen und Angebote kundenorientiert formulieren.
Lehrstoff:
Bereich Angebotslegung:
Angebotslegung und Leistungsbeschreibung.
Cluster – 3. Konstruktion 3.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe Anlage C.1.
3.2 STATIK UND FESTIGKEITSLEHRE IM NATURSTEINBEREICH
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
die grundlegenden Berechnungsmethoden der Statik und Festigkeitslehre benennen.
Lehrstoff:
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre:
Grundlagen der statischen Berechnung.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
die grundlegenden Berechnungsmethoden auf einfache statische Beispiele anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre:
Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung.
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre
die gängigen Berechnungsmethoden auf komplexe statische Beispiele anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre:
Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
die für die Branche relevanten Berechnungsmethoden anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich:
Rechnen mit Kräften, Träger auf zwei Stützen, Einzel- und Flächenlasten, Schnittkräfte bestimmen, Momentberechnung ua.
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
branchen- und materialrelevante Berechnungsmethoden auf ausgewählte einfache praxisrelevante Beispiele anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich:
Branchen- und materialrelevante Berechnungen (Standsicherheit von Denkmälern; Windlasten an Fassaden; Belastungsfähigkeit von Säulen und Fundamenten; Bruchlasten von freitragenden oder punktweise aufliegenden Werkstücken ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich
branchen- und materialrelevante Berechnungsmethoden auf ausgewählte komplexe praxisrelevante Beispiele anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Statik und Festigkeitslehre im Natursteinbereich:
Branchen- und materialrelevante Berechnungen (Standsicherheit von Denkmälern; Windlasten an Fassaden; Belastungsfähigkeit von Säulen und Fundamenten; Bruchlasten von Abdeckplatten, Treppenstufen ua.).
3.3 PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe Anlage C.1.
3.4 KONSTRUKTIVER STEINBAU
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Planung
normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion und Planung:
Werk- und Produktionszeichnungen im Bereich Natursteinverarbeitung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Planung
normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung unter Einbeziehung von Zeichenwerkzeugen (Handzeichnen) und branchenüblichen CAD-Programmen anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion und Planung:
Werk- und Produktionszeichnungen im Bereich Natursteinverarbeitung, Zeichengeräte (Handzeichnen), branchenübliche CAD-Programme.
Cluster – 4. Planung 4.1 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND CAD
Siehe Anlage C.1.
4.2 VERMESSUNGSWESEN UND ÜBERTRAGUNGSTECHNIKEN
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Vermessungswesen
Bauwerke mit branchenüblichen Messgeräten und Messmethoden aufmessen.
Lehrstoff:
Bereich Vermessungswesen:
Digitales Aufmaß, Maßermittlung mit branchenüblichen Vermessungssystemen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungstechniken
normgerechte Werk- und Produktionszeichnungen mit allen notwendigen Details zur Umsetzung anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Übertragungstechniken:
Übertragung der Aufmaße in diverse CAD-Systeme, Anfertigen von Schablonen.
4.3 BAUPLANUNG, MARKETING UND PROJEKT
Siehe Anlage C.1.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.
Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.
Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.
Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik“.
Siehe Anlage C.1 und weiters:
3.4 STEINFERTIGUNG
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen, diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkstätte
grundlegende Natursteinarbeiten und Arbeiten nach selbst hergestellten Schablonen durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Handwerkstätte:
Handwerkliche Herstellung von Werkstücken.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkstätte
Schriften und Reliefs gestalten sowie Schriften hauen, vergolden, versilbern und kolorieren.
Lehrstoff:
Bereich Handwerkstätte:
Schriftenhauen, Reliefgestaltung, Vergolden, Versilbern, Kolorieren.
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenwerkstätte
vorgegebene Projekte unter Anwendung zeitgemäßer Technologien umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Maschinenwerkstätte:
Einstellungen an Maschinen, Pflege und Wartung von Maschinen und Werkzeugen, Zuschnitt von Natursteinplatten.
Fräs-, Schleif-, und Bohrarbeiten. Oberflächengestaltungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenwerkstätte
individuelle Projekte eigenständig umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Maschinenwerkstätte:
Herstellung von Werkstücken unter Anwendung zeitgemäßer Techniken.
CNC Technologie; digitale Arbeitsvorbereitung.
3.5 STEINTECHNIK UND STEINGESTALTUNG
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Bodenbeläge aus Naturstein im Innen- und Außenbereich sowohl fachgerecht als auch materialgerecht konstruktiv umsetzen.
Bereich Steingestaltung
Bodenbeläge aus Naturstein im Innen- und Außenbereich situationsbezogen entwerfen.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnik:
Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich, Bodenkonstruktionen, Rutschsicherheit, Pflege.
Bereich Steingestaltung:
Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Steinmauern aus Naturstein sowohl fachgerecht als auch materialgerecht konstruktiv umsetzen.
Bereich Steingestaltung
Mauerwerksverbände und Maueröffnungen aus Naturstein situationsbezogen entwerfen.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnik:
Massiv- und Verblendmauerwerke, Bauwerksabdichtungen, Wasserführungen.
Bereich Steingestaltung:
Massiv- und Verblendmauerwerke, Wasserführungen.
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Steinfassaden aus Natursteinen objektbezogen berechnen, normgerecht planen und in Ausführungsplänen darstellen.
Bereich Steingestaltung
Wandflächen aus Natursteinen durch Farbwahl, Materialwahl, Formatwahl und Komposition materialspezifisch und kundenorientiert gestalten.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnik:
Gebäudesockel, hinterlüftete Natursteinfassaden, Gesimse, Lisenen, Wärmedämmung, Windeinwirkung, Ankerformen, Verankerungsmethoden, Sonderverankerungen, Abdichtungen, Fugenausbildungen, Sicherungsmaßnahmen.
Bereich Steingestaltung:
Gebäudesockel, Horizontale und vertikale Gestaltungselemente, Fugenausbildungen, Farbwahl, Proportion und Rhythmus.
4. Semester –- Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnik
Treppen und Treppenbeläge aus Natursteinen objektbezogen berechnen, normgerecht planen und in Ausführungsplänen darstellen.
Bereich Steingestaltung
Treppen aus Natursteinen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten kundenorientiert entwerfen.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnik:
Berechnungen von Treppen, Darstellung in diversen Rissen, Treppenkonstruktionen, Stufenverziehungen.
Bereich Steingestaltung:
Gestaltung von Treppen im Innen- und Außenbereich.
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Historische Techniken
historische Bauelemente benennen, ihre Konstruktionen erkennen und diese gegebenenfalls rekonstruieren.
Lehrstoff:
Bereich Historische Techniken:
Gewölbeformen, Maß- und Stabwerke, Säulen, Pfeiler, Massivbauwerke, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Lehr- und Montagegerüste.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Historische Techniken
historische Bauelemente auf eigene Bauwerke anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Historische Techniken:
Gewölbeformen, Maß- und Stabwerke, Säulen, Pfeiler, Massivbauwerke, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Lehr- und Montagegerüste.
Cluster – 4. Planung 4.1 RESTAURIERUNG
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Restaurierungstechniken
Gesetze und Maßnahmen der Steinrestaurierung beschreiben und auf ausgewählte Beispiele exemplarisch anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Restaurierungstechniken:
Grundlagen der Denkmalpflege (Gesetze, Verordnungen, Reinigungsverfahren, Antragstechniken, Steinaustausch, Fugenrestaurierung, Steinfestigung und Hydrophobierung ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Konzepterstellung
Konzepte auf Grundlage der Befundung erstellen.
Bereich Dokumentation
die Vorgeschichte eines Objektes ermitteln und Maßnahmen dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Konzepterstellung:
Maßnahmen der Restaurierung, Konservierung und Renovierung.
Bereich Dokumentation:
Arbeitsdokumentation und Konzepterstellung für die Denkmalerhaltung.
4.2 GESTEINSKUNDE UND STEINTECHNOLOGIE
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Gesteinskunde
Lehrstoff:
Bereich Gesteinskunde:
Natürliche Steine (Arten, Eigenschaften, mineralogische und geologische Terminologie, petrographische Zuordnung ua.).
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Gesteinskunde
Natursteine, Terrazzo oder künstlich hergestellte Steine bestimmen und gemäß ihren Eigenschaften den Bauwerken zuordnen.
Lehrstoff:
Bereich Gesteinskunde:
Natürliche Steine (Vorkommen und Gewinnung, Eignungs- und Güteprüfung von Natursteinen).
Terrazzo, künstliche Steine (Verbundsteine) und deren Bindungen (Arten und Eigenschaften).
3. Semester –- Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
die verwendeten Werkzeuge und Maschinen beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnologie:
Funktion, Anwendung und Wartung von Abbaugeräte und Steinbearbeitungsmaschinen.
Schneid- und Schleifmittel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
die verwendeten Werkzeuge und Maschinen bezüglich ihrer Einsatzbereiche und Einsatzmöglichkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnologie:
Funktion, Anwendung und Wartung von Abbaugeräten und Steinbearbeitungsmaschinen.
Schneid- und Schleifmittel.
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
die gängigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnologie:
Werkstoffe (organische und anorganische), Hilfsstoffe (Dünnbettmörtel, Mörtel, Montagekleber, Steinkitte, Fliesenkleber ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Steintechnologie
die Normen und Inhalte gängiger Werk- und Hilfsstoffe erläutern und ihre Einsatzmöglichkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Steintechnologie:
Werk- und Hilfsstoffe.
4.3 VERSETZ- UND MONTAGETECHNOLOGIE
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik
die im Fachgewerbe einschlägigen Versetztechniken benennen, diese beispielhaft gemäß gängiger Normen, in ihren Anwendungsbereichen beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik:
Aktuelle Versetztechnologien, Fachnormen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik
die im Fachgewerbe einschlägigen Montagetechniken benennen, diese beispielhaft gemäß gültiger Normen, Merkblätter und Richtlinien in ihren Anwendungsbereichen beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Versetz-, Verlege- und Montagetechnik:
Aktuelle Montagetechnologien, Normen und Richtlinien.
4.4 DARSTELLUNGSTECHNIK, MODELLBAU UND ENTWURF
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
Grundkörper perspektivisch korrekt mit Licht und Schatten unter Zuhilfenahme verschiedener Zeichenwerkzeuge und Grafikprogrammen darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Darstellungstechnik:
Zeichenwerkzeuge (Bleistift, Kohle, Kreide, Marker, Aquarell ua.), Grafikprogramme; Strich, Schraffur, Perspektive, Darstellung von Grundkörpern.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
komplexe Körper samt dazugehörigen Räumen perspektivisch korrekt mit Licht und Schatten unter Zuhilfenahme verschiedener Zeichenwerkzeuge und Grafikprogrammen darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Darstellungstechnik:
Zeichenwerkzeuge (Bleistift, Kohle, Kreide, Marker, Aquarell ua.), Grafikprogramme; komplexe Körper, Räume, Licht und Schatten, diverse Darstellungseffekte.
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
Ideen kunden- und werkorientiert entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Entwurf:
Grundlagen der Gestaltungsmethoden; Grundlagen der Ideenfindung, Kreativitätstechniken, Skizze.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
Ideen in lesbare Entwürfe unter Zuhilfenahme geeigneter Darstellungsmittel umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Entwurf:
Zeichnung, Vorder- und Hintergrund, Raumerfassung, Proportion, Rhythmus und Spannung.
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
geeigneten Werkstoffe für den Modellbau materialgerecht bearbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Modellbau:
Plastische bzw. feste Werkstoffe (Ton, Plastilin, Gips, Holz, Schäume ua.).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
geeigneten Werkstoffe zur Umsetzung diverser Entwürfe auswählen und Entwürfe in einem Modell darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Modellbau:
Plastische bzw. feste Werkstoffe (Ton, Plastilin, Gips, Holz, Schäume ua.).
4.5 STILMERKMALE DER KULTUREPOCHEN
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Stilkunde
grundlegende Stilmerkmale zentraler Kulturepochen benennen und in diversen Bauwerken und Objekten wiedererkennen.
Lehrstoff:
Bereich Stilkunde:
Grundlegende Begriffe der Stilkunde, Stilmerkmale der Antike und des Mittelalters.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Stilkunde
grundlegende Stilmerkmale zentraler Kulturepochen benennen und in diversen Bauwerken und Objekten wiedererkennen.
Lehrstoff:
Bereich Stilkunde:
Stilmerkmale der Neuzeit, des 19. und des 20. Jahrhunderts.
4.6 DENKMALGESTALTUNG
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Denkmalgestaltung
Denkmäler aller Arten unter Berücksichtigung von Proportion, Schrift, Ornament, Symbol, örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten entwerfen und mit geeigneten Mitteln darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Denkmalgestaltung:
Vorschriften und Normen, Gestaltung individueller Denkmäler.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Schriftgestaltung
die gängigen Schriften erkennen und schreiben sowie Schriften in Schriftbildern darstellen und die üblichen Übertragungsmöglichkeiten erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Schriftgestaltung:
Entstehung und Entwicklung der Schrift, gängige Schriftarten, Schriftbildgestaltung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Ornament, Zeichen und Symbol
die für die Steinbranche relevanten Ornamente, Zeichen und Symbole erläutern und diese in ihren Entwürfen korrekt wiedergeben.
Lehrstoff:
Bereich Ornament, Zeichen und Symbol:
Ornamente, Zeichen und Symbolik.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage C.
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Die Pflichtgegenstände und die schulautonomen Pflichtgegenstände sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 26 Unterrichtseinheiten auf den Bereich „Recht“.3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich im Ausmaß von 26 Unterrichtseinheiten auf den Bereich „Recht“.
4 Durch individuelle Zusammenstellung der schulautonomen Pflichtgegenstände kann das Ausmaß der Unterrichtseinheiten gemäß dem vorgegebenen Rahmen abweichen.