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Anl. 5 MSV 2010

Fassungen
ab 29.12.2009 — BGBl. II Nr. 282/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5 heute29.12.2009 BGBl. II Nr. 282/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

29.12.2009BGBl. II Nr. 282/2008

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MSV 2010

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Inbetriebnahme von tragbaren Befestigungsgeräten mit Treibladung und anderen Schussgeräten mit Treibladung tritt diese Verordnung mit 29. Juni 2011 in Kraft.

Text

ANHANG römisch fünf

Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile für Maschinen

(Paragraph 2, Absatz 2, Litera c, bzw. Artikel 2 Buchstabe c der Maschinen-Richtlinie)

  1. Ziffer eins
    Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
  2. Ziffer 2
    Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
  3. Ziffer 3
    Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang römisch vier Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.
  4. Ziffer 4
    Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen.
  5. Ziffer 5
    Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.
  6. Ziffer 6
    Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.
  7. Ziffer 7
    Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess beteiligt sind.
  8. Ziffer 8
    Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.
  9. Ziffer 9
    Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.
  10. Ziffer 10
    NOT-HALT-Befehlsgeräte.
  11. Ziffer 11
    Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.
  12. Ziffer 12
    Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang römisch eins Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 dieser Verordnung (Anhang römisch eins Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 der Maschinen-Richtlinie).
  13. Ziffer 13
    Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.
  14. Ziffer 14
    Überrollschutzaufbau (ROPS).
  15. Ziffer 15
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
  16. Ziffer 16
    Zweihandschaltungen.
  17. Ziffer 17
    Die in der folgenden Auflistung enthaltenen Bauteile von Maschinen für die Auf- und/oder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen:
    1. Litera a
      Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren;
    2. Litera b
      Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern;
    3. Litera c
      Geschwindigkeitsbegrenzer;
    4. Litera d
      energiespeichernde Puffer
      • Strichaufzählung
        mit nichtlinearer Kennlinie oder
      • Strichaufzählung
        mit Rücklaufdämpfung;
    5. Litera e
      energieverzehrende Puffer;
    6. Litera f
      Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden;
    7. Litera g
      elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2015

Gesetzesnummer

20005922

Dokumentnummer

NOR40100797