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Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010)

Gliederung Fassung vom 03.10.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Spezielle Richtlinien
  4. § 4Marktaufsicht
  5. § 5Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
  6. § 6Freier Warenverkehr
  7. § 7Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
  8. § 8Umsetzung spezifischer Maßnahmen der Europäischen Kommission
  9. § 9Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial
  10. § 10Anfechtung einer harmonisierten Norm
  11. § 11Schutzklauselverfahren
  12. § 12Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
  13. § 13Verfahren für unvollständige Maschinen
  14. § 14Benannte Stellen
  15. § 15Installation und Verwendung der Maschinen
  16. § 16CE-Kennzeichnung
  17. § 17Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung
  18. § 18Geheimhaltung
  19. § 19Zusammenarbeit mit den Marktaufsichtsbehörden im Binnenmarkt
  20. § 20Verbreitung von wesentlichen Beschlüssen, Entscheidungen und Informationen
  21. § 21Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
Inkrafttreten
  1. § 22
Anlagen
  1. Anl. 1
  2. Anl. 2
  3. Anl. 3
  4. Anl. 4Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach § 12 Abs. 3 und 4 dieser Verordnung (Artikel 12 Absätze 3 und 4 der Maschinen-Richtlinie) anzuwenden ist
  5. Anl. 5Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile für Maschinen
  6. Anl. 6Montageanleitung für eine unvollständige Maschine
  7. Anl. 7Technische Unterlagen
  8. Anl. 8Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen
  9. Anl. 9EG-Baumusterprüfung
  10. Anl. 10
  11. Anl. 11Mindestkriterien für die Benannten Stellen
  12. Anl. 12Entsprechungstabelle
  13. Anl. 13ÖSTERREICH
  14. Anl. 14Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen | (Stand: 5. Juni 2012)
  15. Anl. 15Verzeichnis der wesentlichen Beschlüsse, Entscheidungen und Informationen für die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung bzw. der Maschinen-Richtlinie