Norm Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr× ▾ ‹›Gliederung Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr Fassungen (Gesetz) ab 01.08.2008 — BGBl. III Nr. 91/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.08.2008 BGBl. III Nr. 91/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Art. 2Art. 3