Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Moldau)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 147/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Protokollerklärung
hinsichtlich der Vereinbarung zwischen den Regierung der Republik Österreich und der Republik Moldova über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr.
Einvernehmlich wird erklärt, auch für die im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten Busse dieselben Emissions- und sicherheitstechnischen Standards vorzusehen, die für die Jahre 1994, 1995 und 1996 in Artikel 5 des Memorandums über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr festgelegt wurde.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR40101535