Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verteilung der Ertragsanteile im Finanzausgleichsgesetz 2008 für 2008 - 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 349/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
30/02 Finanzausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die in den §§ 1 und 2 geregelten Schlüssel für die Anteile der Länder in den Jahren 2009 und 2010 sind erst nach dem Außerkrafttreten der §§ 2 und 4 des Zweckzuschussgesetzes 2001 anzuwenden. Nach einem späteren Außerkrafttreten als dem Ablauf des 31. Dezember 2008 treten diese Schlüssel rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft und sind die bisherigen Vorschüsse aufzurollen. Die in den Paragraphen eins und 2 geregelten Schlüssel für die Anteile der Länder in den Jahren 2009 und 2010 sind erst nach dem Außerkrafttreten der Paragraphen 2 und 4 des Zweckzuschussgesetzes 2001 anzuwenden. Nach einem späteren Außerkrafttreten als dem Ablauf des 31. Dezember 2008 treten diese Schlüssel rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft und sind die bisherigen Vorschüsse aufzurollen.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Dokumentnummer
NOR40101803