Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 372/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 885 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 885 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Kärnten: ........ 15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen
und deren Einzugsgebiet
Niederösterreich: 15 für die Beschäftigung in
Schaustellerbetrieben
Salzburg: ....... 270 für die Beschäftigung in Gletscherregionen
und deren Einzugsgebiet
Tirol: .......... 540 für die Beschäftigung in Gletscherregionen
und deren Einzugsgebiet
Wien: ........... 45 für die Beschäftigung in
Schaustellerbetrieben und auf
Weihnachtsmärkten
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2008
Dokumentnummer
NOR40102209