Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
23.10.2008 bis 30.04.2009 — BGBl. II Nr. 372/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 123.10.200830.04.2009 BGBl. II Nr. 372/2008 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.10.2008BGBl. II Nr. 372/2008

Außerkrafttretensdatum

30.04.2009

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 885 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

  Kärnten: ........   15  für die Beschäftigung in Gletscherregionen

                          und deren Einzugsgebiet

  Niederösterreich:   15  für die Beschäftigung in

                          Schaustellerbetrieben

  Salzburg: .......  270  für die Beschäftigung in Gletscherregionen

                          und deren Einzugsgebiet

  Tirol: ..........  540  für die Beschäftigung in Gletscherregionen

                          und deren Einzugsgebiet

  Wien: ...........   45  für die Beschäftigung in

                          Schaustellerbetrieben und auf

                          Weihnachtsmärkten

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2008

Gesetzesnummer

20006054

Dokumentnummer

NOR40102209