Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 382/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Text
Eigenmittelausstattung
§ 5.Paragraph 5,
Haftungsübernahmen nach § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 FinStaG sowie nach § 1 Abs. 4 IBSG setzen eine angemessene Eigenmittelausstattung des Begünstigten voraus, es sei denn, dass die Haftungsübernahme zu dem Zweck erfolgt, die Eigenmittel zu erhöhen. Haftungsübernahmen nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins und 2 FinStaG sowie nach Paragraph eins, Absatz 4, IBSG setzen eine angemessene Eigenmittelausstattung des Begünstigten voraus, es sei denn, dass die Haftungsübernahme zu dem Zweck erfolgt, die Eigenmittel zu erhöhen.
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2013
Dokumentnummer
NOR40102244