Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 394/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 394 aus 2008,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 7 235 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 7 235 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Burgenland: ............ 80, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Kärnten: ............... 205
Niederösterreich: ...... 145, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: ........ 300, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Salzburg: .............. 2 380
Steiermark: ............ 660, davon 45 für Schaustellerbetriebe
Tirol: ................. 2 855
Vorarlberg: ............ 570
Wien: .................. 40