Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 156/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 156 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 63Paragraph 63
Text
Form – Hauptsignal
§ 63.Paragraph 63,
(1)Absatz eins,Die Bestimmungen des § 29 (Hauptsignal) gelten sinngemäß.Die Bestimmungen des Paragraph 29, (Hauptsignal) gelten sinngemäß.
(2)Absatz 2,Kann ein Form – Hauptsignal nicht in Stellung „Halt“ gebracht werden, darf eine Zugfahrt auf das betreffende Signal nur zugelassen werden, wenn diese Zugfahrt schriftlich zum Anhalten vor diesem Signal beauftragt wurde.
(3)Absatz 3,In einer Signalgruppe dürfen Form – Hauptsignale nur aufgestellt sein, wenn alle Signale dieser Gruppe Form – Hauptsignale sind; eine Mischung mit Hauptsignalen gemäß § 29 ist nicht zulässig.In einer Signalgruppe dürfen Form – Hauptsignale nur aufgestellt sein, wenn alle Signale dieser Gruppe Form – Hauptsignale sind; eine Mischung mit Hauptsignalen gemäß Paragraph 29, ist nicht zulässig.
(4)Absatz 4,Sind Form – Hauptsignale mit Ersatzsignal ausgerüstet, ist das Ersatzsignal abweichend von § 38 Abs. 2 am Signalmast. anzubringen.Sind Form – Hauptsignale mit Ersatzsignal ausgerüstet, ist das Ersatzsignal abweichend von Paragraph 38, Absatz 2, am Signalmast. anzubringen.
(5)Absatz 5,Abweichend von § 59 Abs. 1 (Aufstellung des Signals „Haltscheibe“) ist bei in Freistellung untauglichen Form – Hauptsignalen das Signal „Haltscheibe“ unmittelbar vor dem untauglichen Signal aufzustellen.Abweichend von Paragraph 59, Absatz eins, (Aufstellung des Signals „Haltscheibe“) ist bei in Freistellung untauglichen Form – Hauptsignalen das Signal „Haltscheibe“ unmittelbar vor dem untauglichen Signal aufzustellen.
(6)Absatz 6,Ein Form – Hauptsignal darf nicht mit einem Vorsignal gemäß § 30 angekündigt werden.Ein Form – Hauptsignal darf nicht mit einem Vorsignal gemäß Paragraph 30, angekündigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2016
Dokumentnummer
NOR40163485