Norm EisbBBV× ▾ ‹›Gliederung Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2009 — BGBl. II Nr. 398/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.10.2014 § → § BGBl. II Nr. 156/2014 27.06.201430.09.2014 § → § BGBl. II Nr. 156/2014 01.01.200926.06.2014 BGBl. II Nr. 398/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.06.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Geltungsbereich§ 2Allgemeine Anforderungen§ 3Ausnahmen2. AbschnittBetriebsanlagen§ 4Begriffsbestimmungen§ 5Spurweite§ 6Entwurfselemente im Grundriss (Gleisbogen)§ 7Längsneigung§ 8Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke§ 9Regellichtraum§ 10Gleisabstand§ 11Schienengleiche Eisenbahnübergänge§ 12Schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen§ 13Bahnsteige, Rampen§ 14Signale und Weichen§ 15Technische Sicherung der Zugfolge, Zugbeeinflussung§ 16Fernmeldeanlagen§ 17Wiederkehrende Prüfungen von Betriebsanlagen – Überwachung von gefährdeten Stellen3. AbschnittSchienenfahrzeugeEinteilung, Begriffsbestimmungen§ 18§ 19§ 20Räder und Radsätze§ 21Begrenzung der Schienenfahrzeuge§ 22Bremsen§ 23Zug- und Stoßeinrichtungen§ 24Freie Räume und Bauteile an den Enden von Schienenfahrzeugen§ 25Ausrüstung und Anschriften§ 26Wiederkehrende Prüfung von Schienenfahrzeugen4. AbschnittEisenbahnbetrieb§ 27Begriffsbestimmungen – Art und Länge von Zügen§ 28Bremsen der Züge§ 29Bilden der Züge§ 30Ausrüsten der Züge mit Mitteln für die erste Hilfeleistung§ 31Zugfolge§ 32Fahrgeschwindigkeit§ 33Verschieben, Hemmschuhe§ 34Sichern stillstehender Schienenfahrzeuge§ 35Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge5. AbschnittBetriebsbedienstete§ 36Begriffsbestimmung§ 37Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete§ 38Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten§ 39Verhalten während des Dienstes§ 40Verhalten bei Krankheit und Übermüdung6. AbschnittSchlussbestimmungen§ 41Übergangsbestimmungen§ 42Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG§ 43InkrafttretenAnlagenAnl. 1bleibt freiAnl. 2Räder und RadsätzeAnl. 3BezugslinienAnl. 4An den Enden der Schienenfahrzeuge freizuhaltende Räume