Norm Ersatz der Aufwendungen für Mitglieder des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien× ▾ ‹›Gliederung Ersatz der Aufwendungen für Mitglieder des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2008 — BGBl. II Nr. 457/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.2008 BGBl. II Nr. 457/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Vergütung des Aufwandes der oder des Vorsitzenden des Hochschulrates§ 2Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Hochschulrates§ 3Reiseauslagen§ 4Nebentätigkeit§ 5Inkrafttreten