Rechtstracker.at

§ 7

Fassungen
11.12.2008 bis 07.03.2012 — BGBl. II Nr. 459/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 711.12.200807.03.2012 BGBl. II Nr. 459/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 59/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Justizressorts für den Zeitraum bis 1. Jänner 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 459 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 59 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

11.12.2008BGBl. II Nr. 459/2008

Außerkrafttretensdatum

07.03.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 59/2012

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 59 aus 2012,.

Text

Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Im Bildungskonzept des Ressorts sind frauenspezifische Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere entsprechende Weiterbildungsangebote der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, vorzusehen. Die Weiterbildungsmaßnahmen für Vortragende und Führungskräfte haben sich auch auf die Themenkreise “Frauendiskriminierung”, “Mobbing”, “Gleichbehandlung” und “gezielte Förderung von Frauen” zu erstrecken.
  2. Absatz 2,Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, entsprechend den Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes vorrangig zuzulassen (Paragraph 11 d, B-GlBG). Das gilt insbesondere auch für Justizverwaltungsschulungen. Auf diese Förderungsmaßnahme ist bereits in der Ausschreibung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen hinzuweisen. Entscheidungen über die Zulassung von Dienstnehmerinnen zur Grundausbildung haben ohne Bedachtnahme auf deren Teilbeschäftigung zu erfolgen. Auch karenzierten Dienstnehmerinnen ist die Teilnahme zu ermöglichen.
  3. Absatz 3,Bei der Gewinnung von Vortragenden für Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen ist auf eine repräsentative Beteiligung von Frauen sowie einschlägige Vorkenntnisse auf den Gebieten der Gleichbehandlung, der Antidiskriminierung und des Gender Mainstreaming Bedacht zu nehmen.

Schlagworte

Ausbildung, Ausbildungsmaßnahme, Ausbildungsveranstaltung

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2012

Gesetzesnummer

20006128

Dokumentnummer

NOR40103031