Norm Rücklagen-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Rücklagen-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2009 — BGBl. II Nr. 462/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute03.12.2010 § → § BGBl. II Nr. 388/2010 01.01.200902.12.2010 BGBl. II Nr. 462/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Rücklagenbildung§ 2Rücklagenarten§ 3Rücklagenermittlung§ 4Rücklagennachweis§ 5Verständigung vom Rücklagenstand§ 6Rücklagenverwendung§ 7Inkrafttreten