Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übertragung der sachlichen Leitung an eine eigene Bundesministerin
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 479/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 454/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 479 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 454 aus 2013,
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Langtitel
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
StF: BGBl. II Nr. 479/2008
Beachte
Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (XXIV. Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war (vgl. BGBl. II Nr. 454/2013).Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (römisch 24 . Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 454 aus 2013,).
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2014
Dokumentnummer
NOR30006842