Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Tiermaterialien-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 484/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 484 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
1. Abschnitt
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten (TNP), einschließlich des Vergrabens von Heimtieren. Über den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, ABl. Nr. L 273 vom 10.10.2002, S. 1, hinaus regelt diese Verordnung die Verwendung und Beseitigung von Rohmilch und Kolostrum behandelter Tiere sowie von Nebenprodukten von Wildtieren.Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten (TNP), einschließlich des Vergrabens von Heimtieren. Über den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1774 aus 2002, des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, Amtsblatt Nummer L 273 vom 10.10.2002, Seite 1, hinaus regelt diese Verordnung die Verwendung und Beseitigung von Rohmilch und Kolostrum behandelter Tiere sowie von Nebenprodukten von Wildtieren.
(2)Absatz 2,Diese Verordnung gilt nicht für
Küchen- und Speiseabfälle, die in privaten Haushalten anfallen;
Verscharrungsplätze und Wasenmeistereien gemäß § 14 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909 in der geltenden Fassung;Verscharrungsplätze und Wasenmeistereien gemäß Paragraph 14, des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177 aus 1909, in der geltenden Fassung; Nebenprodukte, die bei der Jagd oder bei der Fischerei im Zuge der Jagd- bzw. Fischereiausübung am Ort des Erlegens oder des Fangens anfallen.
Schlagworte
Küchenabfall, Jagdausübung
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017
Dokumentnummer
NOR40103196