Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 478/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 478 aus 2008,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 14zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 14
Text
Artikel 6
Finanzierung der Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung
(1)Absatz eins,Der Bund wird zur Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für die Maßnahmen gemäß Art. 3 in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinne der §§ 12 und 13 F-VG 1948, in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:Der Bund wird zur Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für die Maßnahmen gemäß Artikel 3, in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinne der Paragraphen 12 und 13 F-VG 1948, in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:
Niederösterreich:
658 500 Euro
Oberösterreich:
734 500 Euro
(2)Absatz 2,Die im Rahmen der speziellen Qualifizierungsmaßnahmen anfallenden Reise- und Vertretungskosten der Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen werden nicht aus dem Zweckzuschuss des Bundes getragen.
Schlagworte
Reisekosten, Kindergartenpädagoge
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025
Dokumentnummer
NOR40103526