Norm Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt× ▾ ‹›Gliederung Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt Fassungen (Gesetz) ab 01.02.2009 — BGBl. II Nr. 485/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.02.2009 BGBl. II Nr. 485/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.02.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2