Der Personalplan 2008, das ist der Stellenplan 2008 in seiner neuen Gliederung gemäß § 1, erhält jeweilsDer Personalplan 2008, das ist der Stellenplan 2008 in seiner neuen Gliederung gemäß Paragraph eins,, erhält jeweils
a.) im Teil II.A hinsichtlich der Untergliederungen 10a.) im Teil römisch zwei.A hinsichtlich der Untergliederungen 10
“Bundeskanzleramt”, 14 “Militärische Angelegenheiten und Sport”, 21 “Soziales und Konsumentenschutz”, 24 “Gesundheit” und 40 “Wirtschaft”,
b.) im Annex Teil 1b hinsichtlich der Untergliederungen 10
“Bundeskanzleramt”, sowie 14 “Militärische Angelegenheiten und Sport”,
c.) im Annex Teil 2 hinsichtlich der Untergliederungen 10
“Bundeskanzleramt”, sowie 14 “Militärische Angelegenheiten und Sport” und
d.) im Annex Teil 3 hinsichtlich der Untergliederung 14
“Militärische Angelegenheiten und Sport”
die aus der Anlage ersichtliche Fassung.