Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Postbus - Bezügeverordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 42/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 42 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 287/2009).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2009,).
Text
Anlage 1
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen: BGBl. II Nr. 42/2009)Anmerkung, Anlage nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen: Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 42 aus 2009,)
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009
Dokumentnummer
NOR40104239