Kurztitel
VfGH-Aufhebung § 6 Abs. 2 3. und 4. Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der WirtschaftstreuhänderVfGH-Aufhebung Paragraph 6, Absatz 2, 3. und 4. Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 63/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2009,
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2008, V 436/08-8, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zugestellt am 10. Februar 2009, zu Recht erkannt:Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2008, römisch fünf 436/08-8, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zugestellt am 10. Februar 2009, zu Recht erkannt:
„§ 6 Abs. 2 dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder idF des Beschlusses des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 22. September 2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Sondernummer I/2003, werden als gesetzwidrig aufgehoben.“„§ 6 Absatz 2, dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in der Fassung des Beschlusses des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 22. September 2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Sondernummer I/2003, werden als gesetzwidrig aufgehoben.“