Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.04.2009 — BGBl. III Nr. 16/2009 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.04.2009 BGBl. III Nr. 16/2009 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Griechenland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2009,

Typ

Vertrag – Griechenland

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2009BGBl. III Nr. 16/2009

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

vergleiche die „synthetisierte“ Version des DBA Griechenland plus MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) in Anlage 2

Text

PROTOKOLL

Die Republik Österreich und die Hellenische Republik sind bei der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen übereingekommen, dass die folgenden Bestimmungen einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens bilden.

Zu Artikel 11

Artikel 11 findet keine Anwendung, wenn die Forderung, für die die Zinsen gezahlt werden, nicht aus berechtigten wirtschaftlichen Gründen, sondern vorwiegend mit der Absicht der Ausnutzung dieses Artikels begründet oder übertragen wurde. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag nach dem Recht jedes Vertragsstaats besteuert.

Zu Artikel 12

Artikel 12 findet keine Anwendung, wenn die Recht oder das Vermögen, für die die Lizenzgebühren gezahlt werden, nicht aus berechtigten wirtschaftlichen Gründen, sondern vorwiegend mit der Absicht der Ausnutzung dieses Artikels begründet oder übertragen wurde. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag nach dem Recht jedes Vertragsstaats besteuert.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Athen, am 18. Juli 2007 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021

Gesetzesnummer

20006231

Dokumentnummer

NOR40104513