Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Zuschlags zum Lohn - Winterfeiertagsregelung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 103/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2 Abs. 2.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2, Absatz 2,
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine An-wartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine An-wartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß Paragraph 21 a, Absatz 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2010
Dokumentnummer
NOR40105408