Norm Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage× ▾ ‹›Gliederung Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage Fassungen (Gesetz) ab 01.03.2009 — BGBl. II Nr. 105/2009 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.03.2009 BGBl. II Nr. 105/2009 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.03.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2