Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 73/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/14 Hochschülerschaft
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 89/2011).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2011,).
Text
Wahltage
§ 1.Paragraph eins,
Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 werden Dienstag, 26. Mai 2009, Mittwoch, 27. Mai 2009 und Donnerstag, 28. Mai 2009, festgelegt. Das elektronische Wahlsystem ist von Montag, 18. Mai 2009, von 8:00 Uhr bis Freitag, 22. Mai 2009, bis 18:00 Uhr, verfügbar.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2011
Dokumentnummer
NOR40105414