Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
09.06.2009 bis 08.07.2009 — BGBl. II Nr. 217/2009 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 109.07.200931.12.2009 § → § · 1 Dokument · aufgehoben
§ 109.06.200908.07.2009 § → § BGBl. II Nr. 217/2009 · 2 Dokumente
§ 123.04.200908.07.2009 BGBl. II Nr. 118/2009 (Stammfassung)

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu § 1.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fahrverbotskalender 2009

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.04.2009BGBl. II Nr. 118/2009

Außerkrafttretensdatum

08.07.2009

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph eins,

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Ge-samtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchs-ten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

  1. Ziffer eins
    am 25. April 2009 von 10 bis 15 Uhr, am 2. Juni 2009 von 9 bis 24 Uhr und am 5. Dezember 2009 von 10 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
  2. Ziffer 2
    an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und 3. Oktober 2009 in der Zeit von 0 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Bren-nerautobahn A 13;
  3. Ziffer 3
    an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
    1. Litera a
      Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
    2. Litera b
      Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
    3. Litera c
      Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
    4. Litera d
      Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
    5. Litera e
      Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
  4. Ziffer 4
    an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn
    A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf
    verboten.

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

20006270

Dokumentnummer

NOR40105447

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fahrverbotskalender 2009

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 217 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

09.06.2009BGBl. II Nr. 217/2009

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph eins,

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Ge-samtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchs-ten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

  1. Ziffer eins
    am 25. April 2009 von 10 bis 15 Uhr, am 2. Juni 2009 von 9 bis 24 Uhr und am 5. Dezember 2009 von 10 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
  2. Ziffer 2
    an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und 3. Oktober 2009 in der Zeit von 0 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Bren-nerautobahn A 13;
  3. Ziffer 3
    an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
    1. Litera a
      Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
    2. Litera b
      Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
    3. Litera c
      Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
    4. Litera d
      Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
    5. Litera e
      Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
  4. Ziffer 4
    an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung

Im RIS seit

24.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

20006270

Dokumentnummer

NOR40108573