Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 165/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart.
Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt.
Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Dokumentnummer
NOR40105763