Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 (Justizanstalten)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 187/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v3
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz eins,Die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppe v3 im Planstellenbereich Justizanstalten baut auf der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4 auf und vertieft die dort vermittelten Inhalte. Die v3-Grundausbildung umfasst folgende Abschnitte:
die erfolgreiche praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz), die insbesondere der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung dient;
die modulare Basisausbildung für die Entlohnungsgruppe v3 im Ausmaß von insgesamt 160 Ausbildungsstunden (zuzüglich allfälliger Stunden aus der Stundenreserve), die mit einer praktischen und mündlichen Prüfung abgeschlossen wird; und
die auf der Basisausbildung aufbauende Modulausbildung für die verschiedenen Verwaltungsbereiche der Justizanstalten (Ausbildung, Direktion, Strafvollzug, Wirtschaft) analog zu den Inhalten der Module für die Verwendungsgruppe E 2a, wobei alle vier Ausbildungsmodule zu absolvieren sind.
(2)Absatz 2,Module und Inhalte der justizinternen Basisausbildung für die Entlohnungsgruppe v3:
Modul ‚Rechtliche Grundlagen’ (64 Stunden)
Aufgaben und Ziele des österreichischen Strafvollzugs sowie deren gesetzliche Verankerung
Besonderheiten des Strafvollzugs von Jugendlichen und Jungen Erwachsenen
Kenntnis über internationale Haftstandards und Prüforgane (CPT bzw. CAT)
Grund-, Freiheits-, und Menschenrechte und deren Verankerung im österreichischen Rechtssystem
Grundzüge des Dienst- und Arbeitsrechts des Bundes, insbesondere BDG 1979, GehG, VBG, PVG, B-BSG
Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens – AVG
Korruptionsbekämpfung und Code of Conduct
Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Kriminalpolitische Aspekte des Strafvollzugs
Modul ‚Modernes Verwaltungshandeln und soziale Fähigkeiten’ (56 Stunden)
Anstaltsinterner Kommunikationsprozess
Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung
Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern; Verhalten gegenüber Insassen; Achtung der Menschenwürde
Selbst- und Zeitmanagement
Teambildung und Teamarbeit
Kritik- und Kommunikationsfähigkeit
Grundzüge des Konfliktmanagements
Modul ‚Informationstechnik’ (40 Stunden)
E-Mail-Programm und IT-gestützte Terminverwaltung
ECDL (European Computer Driving License, wie zB Module Grundlagen, Textverarbeitung, Kalkulation, Präsentation)
Stundenreserve (24 Stunden)
(3)Absatz 3,Mit der erfolgreichen Absolvierung der Praxisphase (§ 7 Abs. 2) sowie aller in Abs. 1 vorgesehenen Ausbildungen und Prüfungen gilt die v3-Grundausbildung als abgeschlossen.Mit der erfolgreichen Absolvierung der Praxisphase (Paragraph 7, Absatz 2,) sowie aller in Absatz eins, vorgesehenen Ausbildungen und Prüfungen gilt die v3-Grundausbildung als abgeschlossen.
Schlagworte
Grundrecht, Freiheitsrecht, Selbstmanagement, Kritikfähigkeit
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015
Dokumentnummer
NOR40106352