Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
ab 01.07.2009 — BGBl. II Nr. 200/2009 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 4 heute01.07.2009 BGBl. II Nr. 200/2009 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2009,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.07.2009BGBl. II Nr. 200/2009

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Paragraph 4,

Dem Lehrling ist vom Lehrberechtigten im Laufe des 1. Lehrjahres im Rahmen der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung in Erster Hilfe zu besuchen, sofern diese Unterweisung nicht von der Berufsschule vermittelt wird oder dort angeboten wird bzw. der Lehrling nicht eine bereits absolvierte Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen.

Im RIS seit

30.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017

Gesetzesnummer

20006342

Dokumentnummer

NOR40107120