Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2007/436/EG, Euratom)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 40/2009Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2009,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
39/11 EU-Haushaltsrecht
Text
Artikel 11
Dieser Beschluss wird den Mitgliedstaaten vom Generalsekretär des Rates bekannt gegeben.
Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretär des Rates unverzüglich den Abschluss der Verfahren mit, die nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zur Annahme dieses Beschlusses erforderlich sind.
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat des Eingangs der letzten Mitteilung gemäß Unterabsatz 2 folgt.
Er ist mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wirksam.
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2025
Dokumentnummer
NOR40187438