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Art. 24

Fassungen
ab 01.06.2009 — BGBl. III Nr. 52/2009 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 24 heute01.06.2009 BGBl. III Nr. 52/2009 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2009,

Typ

Vertrag – Dominikanische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 24

Inkrafttretensdatum

01.06.2009BGBl. III Nr. 52/2009

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 24

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel davon in Kenntnis gesetzt haben, dass die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt wurden.

Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Santo Domingo am 19. April 2007 in deutscher, spanischer und englischer Sprache.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Im RIS seit

12.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

20006363

Dokumentnummer

NOR40108113